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3. An der Militär-Lehrschmiede Berlin wird vom 1. Oktober 1887 ab zur weiteren Ausbildung
von Hufbeschlagsschülern, welche an einer Militär-Lehrschmiede das Befähigungszeuga zum
Fabnen chmied erhalten haben, versuchsweise ein sechsmonatlicher Kursus eingerichtet. Die
ezüglichen näheren Mittheilungen wird die Inspektion des Militär-Veterinärwesens den Truppen-
theilen unmittelbar zugehen lassen.
No. 74/8. 87. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 170 Berlin den 2. August 1887.
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Eutwurf der Ansrüstungs-Nachweisung für ein Pferde-Depot, für eine Proviant-Kolonne, für eine -
sinn parlgoe, für ein Sb ee * r
Den Kommandobehörden wird der Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für ein Pferde-Depot,
für eine Proviant-Kolonne, für eine Fuhrpark-Kolonne, für ein Feld-Lazareth mit Vertheilungs-
plan unter Umschlag übersandt werden. #
Diese Entwürfe treten an Stelle der im Druckvorschriften-Etat von 1887 unter A. 3 No. 24, 25,
26 und 28 aufge führten Ausrüstungs-Nachweisungen
wNo. 297/7. 87. A. 3. Gerhards.
Kriegsministerium
Departement für das Invalidenwesen. N. 171 Berlin den 2. August 1887.
Förderung der Zwecke des Vereins „Juvalidendank“.
Durch Erlaß des Kriegsministeriums vom 15. Februar 1886 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 3 für 1886 —
it den Truppen und Verwaltungsbehörden die Verpflichtung auferlegt, alle kostenpflichtigen Inserate für
Zeitungen, soweit nicht besondere Verhältnisse in einzelnen Fällen eine Abweichung bedingen, dem Verein
„Invalidendank“ zur Vermittelung zu Überwersen. Es ist bemerkt worden, daß von vielen Seiten unterlassen
it de Anordnung zu berücksichengen. Die frühere Bekanntmachung wird deshalb hierdurch in Erinnerung
gebracht.
No. 1137/7. 87. C. 2. v. Spitz.
Kriegsministerium. #
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 7. August 1887.
Nr. 172.
Rückführung des Lehr-Iufanterie-Gataillons auf die etatsmäßige Stammtkompagnie.
Die Rückführung des Lehr-Infanterie-Bataillons auf die etatsmäßige Stammkompagnie hat in diesem Jahre
am 24. September stattzufinden.
No. 100/8. 87. A. 2. Gerhards.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 8. August 1887.
Nr. 173.
Vorschrift für die Prüfung von Waffenmeistern vom 16. Juli 1887.
Eine Vorschrift für die Prüfung von Waffenmeistern ist neu aufgestellt worden und wird den betreffenden
Kommandobehörden 2c. mittelst Umschlag zugehen.
No. 150/8. 87. A. 6. Gerhards.