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Marschroute.
(Zahl) Generale, (Angabe der Truppentheile, welchen
..... Stabsoffiziere, die Marschirenden angehören, und
..... Zauptleuth Rittmeister und Lieutenants, ob dieselben auf dem Marsche das
Quartier mit oder ohne Ver-
ar te Offiziersrang, pflegung zu empfangen haben)
Beilage A.
— —
..... meister,
..... webel Wachtmeister,
..... ortepe gü Vizefeldwebel und Unterärzie,
..... ahlmeister-Aspiranten,
..... Untern ffiziere,
..... Spielleute
..... Gemein: rschndD
..... ierburschen u iener,
..... miß thg Freiwillige,
..... Rekruten,
... .. Reservisten,
..... Trainsoldaten,
..... Korps= und Oberroßärzte,
..... Roßärzte und Unterroßärzte,
..... Büchsenmacher, Wasffenmekster, Sattler,
..... Ofsiztetpferde,.....Dienstpfetde,
..... Remontepferde,
gehen unter dem Kommando des (Namen, Gharge und Truppentheil des Führers), wie umstehend näher
angegeben ist, voo übeer nach ü wobei auf der Strecke dndnoa is
.......... die Eisenbahn (das Panpssch u. s. w.) zu benutzen ist.
Für die Marschirenden ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend abgedruckten Bestimmungen
prompt zu verabreichen:
1. Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Lagerstroh) nach Maßgabe des Quartierleistungs-
Gesetzes vom 25. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 523)
2. Wa chverpflegung, sofern dieselbe (nach der obigen m— überhaupt zu gewähren ist.
3. An Verpflegung für die Merde nach Gewicht.
g Hafer,
(Zahl) Rationen à = Heu,
. * zoof,
Hafer,
(Zahl) Rationen à . -
. - krolr
= Haser,
(Zahl) Rationen à - *
- oh.
4. An Transportmitteln zur Fortschafuigagaga
........ Gehn håqzschårxe.Vor.le.gebf.et.de.,. ...........................
..... einspännige
..... weispännige
..... grekstanmgge PVDTIPMUfUhWMGs
..... vierspännige
5. Geschäfts-, Arrest- und Wachtlokale.
....... den..ts:!.......18.
(Firma der ausstellenden Behörde.)
(Unterschrift.)