Beilage E.
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Nachweisung
der Resultate der Einigung bz. Schätzung.
(Diese Nachweisung dient gleichzeitig als Liquidation.)
Anmerkung.
1.
Gleich nach der Truppenübung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der
Entschädigungsforderungen auf.
Die Anmeldungen werden vom Ortsvorstand durch Ausfüllung der Kolonnen 1—7 zusammen-
gestellt. Kolonnen 6 und 7 find mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten keine bestimmten
Entschädigungsforderungen stellen, so bleibt Kolonne 6a unausgefüllt.
In gleicher Weise hat die zuständige Civilbehörde dem selbständigen Gutsbezirke gegenüber
zu verfahren.
Die Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande bz. der zuständigen Civilbehörde der Ab-
schätzungskommission bei ihrem Eintreffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen.
Der Ortsvorstand muß beim Schätzungstermine anwesend sein.
Die Nachweisungen sind am Schlusse mit Ort und Datum zu versehen und von sämmt-
lichen Mitgliedern der Abschätzungskommission zu vollziehen.
Haben die Abschätzungen nur geringen Umfang oder find nur wenige Interessenten betheiligt, so
ist die Nachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokoll
zu entnehmen sein. Letzteres ist der Zahlungsanweisung der Intendantur zu Grunde zu legen.
Für Abschätzungen, auf welche dies Schema nicht ohne Weiteres paßt, ist ein entsprechendes
Schema zu entwerfen.
Die Ausfüllung der Spalte 11 erfolgt erst bei Auszahlung der Entschädigungsbeträge. Reicht
der Raum der Spalte 11 für die Quittirung der Beschädigten nicht aus, so ist besondere Quittung
beizubringen.