Kriegsministerium.
Medizinal-Abtheilung. Nr 6 Berlin den 3. Januar 1887.
rx. r
Beschaffung von Brillen.
Anträge auf Beschaffung von Korrektionsbrillen für Rechnung des Militär-Medizinalfonds sind Jertan von
den Regimentsärzten bz. von den einem Negimentsart nicht unterstellten Bataillonsärzten zu entscheiden.
Für Mannschaften bei selshen, Lruppe und militärischen Instituten, für welche keiner der
ig ist, fällt
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vorbezeichneten Sanitätsoffiziere etatsmä fällt die Entscheidung dem Korpsarzt zu.
No. 652/12. 86. M. A. v. Lauer.
Kriegsministerium.
Departement für das Invaliden-Wesen. Berlin den 5. Januar 1887.
Nr. 7.
Austellung der Militäranwärter bei Privat-Eisenbahn-Gesellschaften.
Der Kreis Altenaer Schmalspur-Eisenbahn-Gesellschaft in Oberrahmede bei Lüdenscheid zt die Vergsuchtung
auferlegt, in den Stellen der Subaltern= und Unterbeamten Militäranwärter unter 40 Jahren nach Maßgabe
der Vorschriften für den Preußischen Staatsdienst anzustellen.
No. 408/12. 86. C. 3. v. Grolman.
Kriegsministerium.
Departement für das Invaliden-Wesen. Berlin den 5. Januar 1887.
Nr. 8.
Wohlthätigkeit.
Aus der von den Fabrikbesitzern F. W. Aßmann & Söhne in Lüdenscheid im Jahre 1871 dargebrachten
katriotischen Gabe im Betrage von 3000 .K sind der Bestimmung der Geber zufolge für dieses Jahr nach-
enannten Invaliden aus dem Feldzuge von 1870/71 und zwar:
1) Wilhelm Hoffmann in Knöppelsdorf, Kreis Königsberg i. Pr,
2) Karl Laux in Stettin Gerk traße 2),
3) Karl Hölting in Berlin (Chausseestraße 64, II),
4) Gustav Kühne in Herzberg, Kreis Schweiai (Promenade Nr. 455),
5) Julius Herrmann in Kobylin, Kreis Krotoschin,
6) Alexander Tudyka in Scharley, Kreis Beuthen O. Schl.,
7) Diedrich Petersmann in Dorf Mark, Kreis Hamm,
8) Johann Urig in Saarwellingen, Kreis Saarlouis,
9) Jürgen H anden in Hellewatt, Kreis Apenrade,
10) Jacob ⅜l en de Buhr in Spetzerfehn, Kreis Aurich,
11) Friedri ilhelm Escher in Halver, Kreis Altena
Unterstützungen von je 17 .4K z ewendet worden. Z
Die Militär-Pensions asse hierselbst ist angewiesen, diese Geldgeschenke den 10 auswärtigen Empfängern
portofrei # übersenden, dagegen dem unter 3 Genannten direkt gegen Quittung zu zahlen.
ie Empfänger sind von der in Rede stehenden Bewilligung durch die betreffenden Bezirkskommandos
auf Grund der gegenwärtigen Bekanntmachung zu benachrichtigen.
JNo. 795/12. 86. C. 2. v. Grolman.
griegsministerium.
emeseiu Berlin den 11. Januar 1887.
Nr. 9.
Unterricht der Krankenträger in der autiseptischen Wundbehaudlung.
Nachdem in Gemäßheit der Beilage 5 der Kriegs-Sanitätsordnung (Seite 334 und 335) die Verbandmittel-
taschen der Krankentragen mit antiseptischem Verbandmaterial ausgestattet sind, ist bei dem Unterricht der
Krankenträger besonders die Verwendung jenes Materials einzuüben und über die Kauptgrurdsäte der antiseptischen
Wundbehandlung nach Anleitung des Unterrichtsbuchs für Lazarethgehülfen Unterweisung zu ertheilen.
No. 346/1. 87. M. A. v. Lauer.