Anmerkung.
Erfolgt die Erklärung nicht zu Protokoll, so erhält der Eingang folgende Fassung:
den . September 1887.
Ich der unterzeichnete
gebe (in Gemeinschaft mit meiner Ehefrnn uu“
folgende Erklärung ab:
Ich beantrage rc. · » ·
Am Shlusse fallen die Worte: „Vorgelesen, gene aat und unterschrieben“ hinweg und tritt an
Stelle des „Verhandelt wie oben“ der Vermerk: „Zur Beglaubigung“" mit Bezeichnung der beglaubigenden
Behörde oder des betreffenden Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels.
Kriegsministerium. Berlin den 31. August 1887.
Nr. 181.
Exerzir-Reglement für den Train.
Se- Majestät der Kaiser und König haben ein „Exerzir-Reglement für den Train"“ zu genehmigen
eru
Dasselbe wird den Kommandobehörden mit Vertheilungsplan unter Umschlag übersandt werden.
Das Reglement erscheint in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und
Sohn — Berlin SW., Kochstraße 68—70 — und ist bei direkter Bestellung aus der Armee geheftet zum
Preise von 1 4 und gebunden zum Preise von 1,20 ¾ für das Exemplar zu beziehen.
No. 245/8. 87. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 15. September 1887.
Nr. 182.
2 Auflösung des Festungsgefängnisses in Glogan.
as Festungsgefängniß in Glogau wird am 1. April 1888 aufgelöst. Vom 1. ruar 1888 ab findet
die Ein zengen i in diese Anstalt nicht mehr sab- Von diesem “m ab sind sämmtliche
Verurtheilte des Korpsgerichts des VI. Armeekorps, der Gerichte der 11. und 12. Division, der Kommandanturen
Breslau, Glatz und Neiße dem Festungugefängaa in Neiße zu überweisen, in welche Anstalt auch die bei
Auflösung des Festungsgefängnisses in Glogau vorhandenen Gefangenen überzuführen sind.
Deoas Aufssichtspersonal tritt zum Festungsgefängniß in Neiße über mit Ausnahme eines aus dem
Bereiche des III. Armeekorps kommandirten Unteroffiziers, welcher zu seinem Truppentheil zurückkehrt.
No. 354/8. 87. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1887.
Nr. 183. .
A Veransgabung der nenen Kriegs-Etappen-Ordnung.
lerhöchsten Orts ist unter dem 3. d. M. die „Kriegs-Etappen-Ordnung“" genehmigt worden, welche bezüglich
der Shsten Orth uaber an Stelle der „strul betreffend das Etappen= und Eisenbahnwesen 2c. im
Kriege, vom 20. Juli 1872" tritt. Z Z
Sie wird den Kommando= 2c. . und Truppen in der erforderlichen Au#hl von Exemplaren
zugehen und im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W.,
Kochstraße 68—70, und zwar bei direkter Bestellung aus der Armee zum Preise von 1,20 4 für das geheftete
und von 1,45 & für das in Pappeinband mit Leinwandrücken gebundene Exemplar, erscheinen.
No. 278/9. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.