Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

Kriegsministerium. # 
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 184 Berlin den 30. August 1887. 
Uebersichtskarte der Berwaltungsbezirke der Königlich Preußischen Eisenbahn- Direktionen und der den- 
selben unterstellten Königlichen Eisenbahn-Betriebsämter. 
Die vorbezeichnete, im kartographischen Büreau des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten in vierter Auf- 
lage bearbeitete Uebersichtskarte (9 Blatt im Maßstabe 1: 60000) kann durch den Buchhandel käuflich bezogen 
werden und war- ist der Simon Schropp'schen Hof-Landkartenhandlung hierselbst der Kommissions-Verlag 
übertragen wor , 
# Im Interesse möglichster Verbreitung bleibt der Preis von 6 & für das Exemplar unverändert. 
  
  
No. 586/S. 87. A. 1. v. Hänisch. 
Kriegsministerium. » 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 7. September 1887. 
Nr. 185. 
Ausgabe der „Schußtafel-Sammeldhefte.“ 
An Stelle der bisherigen: „Allgemeinen Schußtafeln“ treten: „Schußtafel-Sammelhefte“, welche von den 
in der Landartillerie eingeführten Schußtafeln — deren Neudruck in der ziusführung begriffen ist — je ein 
Exemplar und als besonderes Beizeft die Winkeltabelle enthalten. Die bisherigen „Allgemeinen Schußtafeln“ 
müssen jedoch so lange nebenher beibehalten werden, bis der Neudruck sämmtlicher Schußtafeln beendet ist. 
Der Zeitpunkt, zu welchem die „Allgemeinen Schußtafeln“ ausscheiden, wird von hier aus bestimmt werden. 
Die Umschläge zu den „Schußtafel-Sammelheften“, enthaltend die bis jetzt neugedruckten Säuß- 
tafeln Nr. 1, 2, 3, 12, 12a und 19, werden den betreffenden Kommandobehörden r2c. in der nach dem 
Druckvorschriften- Etat erforderlichen Anzahl unter Umschlag zugehen. Die noch fehlenden Schußtafeln 
gelangen nach Maßgabe ihres Erscheinens zur Absendung und * demnächst in das Sammelheft ein- 
zufügen. Z 
Gleichzeitig wird bemerkt, daß in der Schußtafel Nr. 3 — für die 3,7 cm Revolverkanone der 
Landartillerie — und in der bereits ausgegebenen gleichnamigen Gebrauchsschußtafel zur Berichtigung eines 
Druckfehlers auf Seite 5, links der Tabelle, Zeile 4 von oben, das „n.“ zwischen „bei“ und „Gew. P.“ zu 
streichen ist. 
  
  
  
  
  
J. V. 
No. 663/8. 87. A. 4. Müller. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 10. September 1887. 
Nr. 186. 
Entwurf der Ansrüstungs-Nachweisung für die Stabswache bei einem Generalkommando, für die Wagen 
eines Divisions-Kommandeurs, für den Wagen eines Brigade-Stabes. 
Den Kommandobehörden wird der Entwurf der Ausrüstun ## Nachweisung. für die Stabswache 
bei einem Generalkommando, für die Wagen eines Infanterls oder Kavallerie-Divisions- 
Kommandeurs, für den Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Brigade-Stabes mit Ver- 
theilungsplan unter Umschlag übersandt werden. 
Der erstere Entwurf tritt an Stelle der im Druckvorschriften-Etat von 1887 unter A. 3 Nr. 36 
aufgeführten Ausrüstungs-Nachweisung. * 
No. 82/9. 87. A. 3. Müller. 
 
	        
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