— 317 —
Nr. 204.
Nachtrag
dem Verzeichniß der hö 8 ## issen über die wissen-
te rn Pri nn den Bergesen ger bie wife
Bekanntmachung.
Der vormals Dr. Günther'schen Privat-Lehranstalt unter Leitung des Pastors D. A. Skerl zu Braun-
schweig ist für die Prüfungstermine Michaelis 1887 und Ostern 1888 provisorisch gestattet worden, Zeug-
nisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Milnärdienst denjenigen ihrer Schüler
zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Berlin den 13. September 1887.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage.
Bosse.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 30. September 1887.
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch k Kenntniß der Armee gebracht.
No. 764/9. 87. A. 1. v. Hünisch.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 4. Oktober 1887.
Nr. 205.
Bescheinigung über empfangenes Feldgeräth.
Nachdem gemäß Beilage Nr. 11 K den Dienstvorschriften für den Train im Frieden bei der Infanterie,
den Jägern (Schü genz. und der Kavallerie der Nachweis der Feldgeräths-Bestände lediglich in vom Truppen-
theil zu führenden Bestandsbüchern erfolgt, ist die Einsendung der Bescheinigungen über empfangenes Feld-
geräth bz. das zugehörige Packmaterial an die Intendanturen zu Kontrolzwecken nicht mehr erforderlich.
Dagegen ist in den Empfangsbescheinigungen künfti Wurwlei anzugeben, daß die Eintragung der
Gegenstände in das Bestandsbuch bz. das Inventarien= ¾5
Verzeichniß stattgefunden hat.
No. 132/9. 87. A. 3. v. Hänisch.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 5. Oktober 1887.
Nr. 206.
Garnison-Verpflegungszuschuß für Dienze für das 4. Vierteljahr 1887.
Fur die Garnison Dieuze beträgt der Garnsson Verpflegungszuschut, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung
a
des Frühstücks, 16 Pf. für den Mann und Tag.
Die Bemerkung am Schluß der Bekanntmachung vom 27. September d. Is. — A. V. Bl. S. 310 —
findet hierdurch Erledigung.
No. 11/10. 87. B. 2. Blume.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 8. Oktober 1887.
Nr. 207.
Zielmunitions-Vorschrift.
1. Die unter dem 17. Oktober 1879 — Nr. 613/9 79. Art. 1 (A. V. Bl. Nr. 23/79 — heraus-
gegebene „Anleitung für den Gebrauch der Munition zu den Zielübungen bei den Truppen“ ist
unter dem Titel „Zielmunitions-Vorschrift“ einer Umarbeitung unterzogen worden. Die neue