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Vorschrift wird den Kommandobehörden 2c. demnächst in der nach dem Druckvorschriften-Etat er-
forderlichen A#zhl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. »
2. Das für die Zielübungen in Zukunft ausschließlich zu verwendende „Zielmunitions-Pulver“ ist
leitens der Truppen aus den Artillerie-Depots gegen Bezahlung von 85 Pf. für jedes kg zu
eziehen. — Ueber die besondere Art der Verpackung und Versendung dieses Pulvers wird noch
weitere Mittheilung erfolgen. » »«»
3. Der in den Artillerie-Depots vorhandene Vorrath von alten Spiegeln zu Zielmunition ist in der
hisherigen Weise, d. h. mit Hülfskorn auf 20 m mit 1,, g Pulverladung aufzubrauchen. Wegen
gleichmäßigen Aufbrauchs der bisherigen Spiegel ist der etwa erforderliche Ausgleich der Bestände
der Artillerie-Depots von den Artillerie-Depot-Inspektionen anzuordnen.
4. Sobald Spiegel neuer Art zur Ausgabe gelangen, haben die Büchsenmacher die Pulvermaße auf
einen Fassungsraum von 0,7 g Pulver zu bringen und zwar durch Einlöthen eines Cylinders von
5 mm Höhe und von.dem Durchmesser der innern Weite des Pulvermaßes.
5. Mit Ausgabe von Spiegeln neuer Art sind die bei den Truppen vorhandenen Hülfskorne zu Gunsten
der Bleigelder zu verwerthen. Die bei den Artillerie-Depots befindlichen Hülfskorne sind zum
alten Material zu übertragen. # » »
6. Den neu gebildeten Truppentheilen werden die in der Anlage 2 der Zielmunitions-Vorschrift als
erste Ausrüstung aufge ührten Veräthschaften für die Anfertigung von Zielmunition aus den
Artillerie-Depots unentgeltlich verabfolgt. Die Artillerie-Depots melden den Bedarf bei der
Munitionsfabrik Danzig an, von welcher die Geräthe gleichfalls unentgeltlich an die Artillenie=
Depots abgegeben werden.
7. An Materialien zur Zielmunition werden den neu gebildeten Truppen als erste Ausrüstung ge-
währt und von den Artillerie-Depots verabreicht:
jedem Infanterie-Bataillon:
4000 46 ierhülsen,
4000 escho e,
» 4000 Spiegel neuer Art;
jeder Pionier-, Eisenbahn= und Train-Kompagnie:
je 250 dergleichen wie vor. »»
Die durch die Zusendung der Geräthe und Materialien aus den Artillerie-Depots entstehenden
Kosten haben die Truppen zu tragen.
No. 734/9. 87. A. 4. v. Hänisch.
Kriegsministerium. «
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 12. Oktober 1887.
Nr. 208.
Bertheilung von heiligen Schriften an die Armee.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs sind die zulest von dem verstorbenen
Hauptmann v. Dewitz des Invalidenhauses zu Berlin wahrgenommenen Geschäste bei Vertheilung von heiligen
Schriften an die Armee auf den Obersten z. D. Klefeker zu Berlin W. — Culmstraße 3 — üÜbergegangen.
No. 169/10. 87. C. 3. v. Grolman.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 13. Oktober 1887.
Nr. 209.
Feld-Magazindienstordunng.
Miteesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 25. August d. Is. ist unter Aufhebung der Dienstordnung für
die Feld-Magazinverwaltungen vom 5. Februar 1880 und aller zu letzterer ergangenen Bestimmungen eine
neue, nur für den Dienstgebrauch bestimmte Feld-Magazindienstordnung genehmigt worden.