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Den Königlichen Generalkommandos 2c. werden sowohl die für dieselben bz. die untergebenen Behörden 2c.
bestimmten Exemplare der Feld-Magazindienstordnung, als auch der von
Beilage 3 — Dienstanweisung fuͤr die Feldbackmeister
4 — - - Oberbäcker
- 5 — - = :Bäcker
- 6 — - -Oberschlächter und die Schlächter
- 7 — - -- Feldmagazinaufseher
= 14 — Anleitung zur Herstellung und Benutzung von Feldbacköfen
gefertigten Sonderabdrücke zur weiteren Vätheilun unter Umschlag zugehen.
No. 388/10. 87. B. 2. lume.
Kriegsministerium. v
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 14. Oktober 1887.
Nr. 210.
Schießvorschrift für die Fuß-Artillerie.
Seine Mojestät der Kaiser und König haben eine Schießvorschrit für die Zufelrtlesey zu genehmigen
gruht, Diese Vorschrift wird den Kommandobehörden 2c. in der dem Druckvorschriften-Etat enfprechenden
nzahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter nschis zugehen.
Hänisch.
No. 341/10. 87. A. 4. v. H
Kriegsmin isterium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 15. Oktober 1887.
Nr. 211.
Ausgabe des 11. Abschnitts des Auhanges des in der Neubearbeitung befindlichen 1. Theiles der
riegsfeuerwerkerei.
Der bezeichnete Ebschritt wird den betreffenden Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von
Abdrücken unter Umschlag zugehen.
Der 11. Abschnitt der älteren Ausgabe des 1. Theiles der Kriegsfeuerwerkerei tritt hiermit außer Kraft.
No. 387/10 87. A. 4. v. Hänisch.
Kriegsministerium.
Anstellungs-Abtheilung. Berlin den 19. Oktober 1887.
Nr. 212.
Wiederholung der Meldungen der in den Bewerberperzeeichissen der Behörden aufgeführten Militär-
anwärter.
Unter Hinweis auf §. 15 der Anstellungsgrundsätze wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Vermeidung
der Gireichunß der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden aufgeführten Militäranwärter die Wieder-
e
holung der Meldung derselben bis zum 1. Dezember d. J. bei der betreffenden Behörde eingehen muß.
No. 216/10. 87. C. 3. Krokisius.
* HGesministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 15. Oktober 1887.
Nr. 213.
Eisenbahubefördernug von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnell= 2c. Zügen.
Nackstehendes Verzeichniß derjenigen Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte
für die Dauer des mit dem 1. d. M. begonnenen Winterfahrplane auf Militärbillets befördert werden können,
wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das im diesjährigen Armee-Verordnungs-Blatt
Seite 187/189 abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
No. 203/10. 87. B. 3. Blume.