Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. N. 1 Berlin den 14. Januar 1887. 
r. 12. 
Garnison-Verpflegungszuschuß der Garnison Falkenberg im Bereiche des XV. Armeekorps für das 
1. Vierteljahr 1887. 
Der für das 1. Piertelschr 1887 für die Garnison Falkenberg im Bereiche des XV. Armeekorps bewilligte 
Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportion —, dessen Ver- 
ö enllichun nach der Bemerkung zur Bekanntmachung vom 29. Dezember v. Is. — No. 769/12. 86 B. 2 (Armee- 
erordnungs-Blatt Nr. 27 für 1886 S. 256) on- ist —, beträge 13 Pfennige für den Mann und Tag. 
No. 167/1. 87. B. 2. lume. 
  
Klriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. Januar 1887. 
Nr. 13. 
Garnison-Verpflegungszuschuß der Garnison Cottbus für das 1. Vierteljahr 1887. 
Der Garnison-Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportion, 
beträgt für die Garnison Cottbus für das 1. Vierteljahr 1887 14 Pfennige für den Mann und Ta 
Die diesseitige Hekanntmachung vom 29. Dezember v. Is. Nr. 769/12. 86. B. 2 (A.-V.-Bl. Nr. 27 
für 1886 S. 254) wird hierdurch abgeändert. 
  
No. 316/1. 87. B. 2. Blume. 
Kriegeministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 14 Berlin den 19. Januar 1887. 
r. 14. 
Ausgabe einer Fortsetzung zum Preistarif über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. 
Zu dem nach Bekantmachung vom 22. März 1886 Nr. 722/3 86 Art. 2 (Armee-Verordnungs-Blatt für 
1886 Nr. 8 unter Nr. 57 Seite 86) zur Ausgabe gekommenen Preistarif über Fabrikate der Artillerie- 
Werkstätten — Berlin im Juli 1886 — ist eine Fortsetzung erschienen, welche den betreffenden Kommando- 
behörden 2c. in derselben Anzahl, wie dies mit diesem Preistarif selbst geschehen, mittelst Umschlags zugehen wird. 
Diese Fortsetzung kann auch von der Königlichen Hofbuchhandinn von E. S. Mittler und Sohn 
in Berlin 8W., Kochstraße 68 —70, auf direkt bei ihr eingehende Bestellung zum Preise von 15 Pfennigen 
für 1 Exemplar bezogen werden. 
  
No. 355/1. 87. A. 6. v. Hänisch. 
Verwaltungsrath der Lebensversicherungs-Anstalt · 
für die Armee und Marine. Berlin den 11. Januar 1887. 
Nr. 15. 
Bekanntmachung 
der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine, die Sparkasse betreffend. 
Im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 1. Dezember 1885, nach welcher die Maximalgrenze 
einer Spareinlage in die Abtheilung II der Sparkasse (halbjährliche Zinszahlung) auf 20000 Mark festgesetzt, 
und an die diesseinge Bekanntmachung vom 9. Juni 1886, nach welcher der Zinsfuß für Neueinlagen in die 
Abtheilung II auf 3½ PéCt. herabgesetzt wurde, wird hermit Folgendes bestimmt: 
Sämmtliche Spareinlagen eines Einlegers der Abtheilung II (halbjährliche Zinszahlung), welche den 
Betrag von 20000 Mark übersteigen, werden hiermit in ihrem Gesammtbetrage zur Rückzahlung zum 
31. Dezember 1887 mit der Maßnahme gekündigt, daß es den betreffenden Einlegern freigestellt bleiben soll, 
dernteag von 20000 Mark bei einer Verzinsung von 3½ pét., vom 1. Januar 1888 ab, in der Sparkasse 
zu belassen. 
 
	        
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