Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. Berlin den 6. November 1887. Nr. 28. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 JN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben find zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4¾. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 216. 
Einführung der Pariser Stimmung bei den Militär-Musikkapellen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß diejenigen Militär-Musikkapellen, deren Instrumente 
noch nicht die Pariser Stimmung bdesitzen, letztere lediglich aus Mitteln der betreffenden Truppen einzuführen 
haben. Teubeschaffung von Instrumenteg der seitherigen Stimmung hat künftighin nicht mehr stattzufinden. 
er Normal-Stimmton soll nach den Hauptbeschlüssen der zu Wien im November 1885 abgehaltenen 
Stimmton-Konferenz dasjenige 4 sein, dessen Höhe durch 870 einfache Schwingungen in der Sekunde bestimmt wird. 
Die Einführung dieser Normalstimmung hat innerhalb der einzelnen Armeekorps nach näherer 
Bestimmung der Generalkommandos möglichst Lchgeitg 8 erfolgen, kann sofort vorgenommen werden und muß 
im Allgemeinen bis zum 1. August 1891 beendet sein. Die Generalkommandos werden ermächtigt, für einzelne 
Truppentheile die Umstimmung über den für das Armeekorps sehgesetten allgemeinen Zeitpunkt und in besonders 
begründeten Fällen selbst über den 1. August 1891 hinaus zu verschieben. 
Die weiteren Bestimmungen hat das Kriegsministerium zu treffen. 
Berlin den 27. Oktober 1887. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. Oktober 1887. 
In Ausführung der vorstehenden Allerhöchsten Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegsministerium das 
1. Zur Einführung der Normalstimmung gn bei der Infanterie die Ersparnißfonds nur insoweit 
drgegieen daß die Beschaffung der Ausrüstung M/87 nicht verzögert wird. Ueberschlagung von 
ekleidungsgegenständen zu Gunsten der in Rede stehenden Maßnahme ist nicht zulässig; eben- 
sowenig können besondere Zuschüsse an einzelne Truppentheile in Aussicht gestellt werden. 
2. Die Generalkommandos haben hierher mitzutheilen, wann die Einführung der Pariser Stimmung 
bei den Truppentheilen der unterhabenden Armeekorps im Wesentlichen erfolgt ist. # 
Am 1. August 1891 sind diejenigen Truppentheile namhaft zu machen, welche bis dahin 
die Umstimmung boch nicht durchführen konnten. 
3. Einzelne der im Handel vorkommenden Stimmgabeln geben den Normalton nicht vollständig genau 
an. Es wird deshalb den Truppentheilen anheimgegeben, sich durch den Armee-Musikinspizienten ?) 
Folgende: 
  
  
.) Armee-Mufikinspizient Voigt, Berlin W. Maaßenstraße 12.
	        
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