eine Stimmgabel beschaffen zu lassen, neiche den Normalton giebt oder dem Genannten eine
Stimmgabel zur Hrüfung und zum Vergleich mit der bei der Königlichen akademischen Hochschule
für Musik ausbewahrien ormal-Stimmgabel einzusenden.
No. 202/9. 87. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 28. Oktober 1887.
Nr. 217.
Schiefübung des Personals der Landwehr-Bezirkskommandos.
Das noch mit Gewehren M/71 bewaffnete Personal der Landwehr-Bezirkskommandos hat die als Magazin-
feuer vorgeschriebenen Uebungen des Schulschießens mit 6 Patronen für die 3. Schießklasse, 7 für die 2. und
9 für die 1. Schießklasse — ohne Anzeigen zwischen den einzelnen Schüssen und ohne Festsetzung einer
bestimmten Zeitdauer — mit lebhaftem Schützenfeuer zu erledigen.
No. 303/10. 87. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 3. November 1887.
Nr. 218.
Schießvorschrift für die Pioniere.
Des Kaisers und Königs Majestät hoben unter dem 13. Oktober d. Is. eine „Schießvorschrift für die Pioniere“
zu genehmigen geruht, welche auch auf die Schießübungen des Eisenbahn-Regiments sinngemäße Anwendung findet.
Diese Schießvorschrift wird den Kommandobehörden in der dem Druckvorschriften-Etat entsprechenden
Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen. #
Die bisher für die Pioniere gültige Schieß-Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877
mit den Abänderungen 2c. für die Pioniere vom 29. Januar 1878 tritt außer Kraft.
Die neue S ichvorschrit wird in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler
und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, erscheinen und beträgt der Preis bei direkter Bestellung aus
der Armee für das geheftete Exemplar 70 Pf., für das kartonnirte 85 Pf.
No. 32/11. 87. A. 5. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 4. November 1887.
N. 219.
Wohnungsanmeldungen 2c. der nach Wiesbaden beurlanbten Offiziere.
Die zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit 2c. nach Wiesbaden beurlaubten Offiziere haben ihre daselbst be oge
Wohnung entweder schriftlich dem Garnisonkommando, oder bei persönlichen Meldungen mündlich auf
Dienstzimmer des Hessischen Füsilier-Regiments Nr. 80 anzuzeigen.
Etwaige Anträge auswärtiger Truppentheile auf Aüste ung ärztlicher Atteste 2c. über die vorgedachten
Offiziere sind so zeitig dem genannten Garnisonkommando zu übermitteln, daß eine dringende Beschleunigung
der Angelegenheit nicht erforderlich wird.
No. 295/10. 87. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
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Nr. 220.
Nachtrag zu dem Berzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
Eiffenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Inm Verfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher
höheren Lchranstalten veröffentlicht, reche nach §. 90 Th. 1 der Wehrordnung vom 28. September 1875
ur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-
ienst berechtigt sind.