Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Armee-Verordnunge-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. gerlin den 29. November 1687. Nr. 29. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 20 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 226. 
Uebergabe von Kassen und sonstigen Beständen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß Intendanturbeamte zu der Uebergabe von Truppenkassen 
an neu ernannte Kommandeure nur auf Antrag der Letzteren, zu der Uebergabe von anderen Kassen und 
sonstigen Beständen der Militärverwaltung bei dem Wechsel in der Person des ersten Verwalters aber nur 
dann zugezogen werden dürfen, wenn Anstände einen begründeten Anlaß hierzu bieten. Das Kriegsministerium 
hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 27. Oktober 1887. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
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Kriegsministerium. Berlin den 4. November 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß die ent- 
sprechenden Tekturen zu den betreffenden Dienst-Vorschriften nachfolgen werden. 
No. 54/11. 87. B. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
— — 
Nr. 227. 
Bildung von zwei Ober--Ersatzkommissionen im Bezirk der 11. Iufanterie-Brigade 2c. 
Auf den Bericht vom 22. v. M. will Ich den nachfolgenden Aenderungen des ersten Theils der Wehr- 
ordnung vom 28. September 1875 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 534) hierdurch Meine 
Genehmigung ertheilen: # 
1. Im 8. 1 Ziffer 55 lind hinter den Worten „Jeder Ersatzbezirk zerfällt“ die Worte einzuschalten: 
„in der Regel“. 
2. §. 2 Ziffer 4 erhält folgenden Zusatz: 
Im Bezirk der 11. Insanterie-Brigade werden zwei Ober-Ersatzkommissionen gebildet, und 
war die eine für die Aushebungsbezirke der Reserve-Landwehr-Regimenter (1. und 2. Berlin) 
tr. 35 sowie des 2. Bataillons (Teltow) 7. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 60 
mit der Bezeichnung 
Ober-Ersatzkommission im Bezirke Berlin, 
die andere für die übrigen Aushebungsbezirke der genannten Brigade mit der Bezeichnung: 
Ober-Ersatzkommission im Bezirte der 11. Infanterie-Brigade.
	        
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