— 333 —
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich hiermit, daß die beim Eintritt einer Mobilmachung
oder während derselben mit einer Offizierstelle beliehenen Unteroffiziere (Offizierstellvertreter) das Portepee,
das Offizier-Seitengewehr und das Abzeichen für Offizierstellvertreter zu tragen haben. Das Abzeichen für
Offizierstellvertreter besteht, unter Bestätigung der Mir vorgelegten Probe, aus einer Einfassung der Schulter-
klappen des Waffenrockes und des Mantels mit goldener Tresse bei gelben und mit silberner Tresse bei
weißen Knöpfen. Bei der Ulanka der Ulanen besteht das Abzeichen aus einer goldenen bz. silbernen Tresse
als Einfassung des Epaulettschiebers, bei dem Attila der Husaren aus einer doppelten goldenen bz. silbernen
Tresse unter den Achselschnüren.
Berlin den 17. November 1887.
Wilhelm.
. Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium. « -
Kriegsministerium. Berlin den 23. November 1887.
Vorstehende beiden Allerhöchsten Kabinets-Ordres werden mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß den Generalkommandos die Proben der Abzeichen für Offizierstellvertreter später zugehen werden.
No. 370/11. 87. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 20. November 1887.
Nr. 229.
Berlegung des Stabsquartiers des 2. Bataillons (Attendorn) 2. Hessischen Landwehr--Regiments Nr. 82
von Attendorn nach Siegen und demnächstige anderweite Bezeichunug genaunten Bataillons.
Zufol ßVe Allerhöchster Ordre vom 17. November 1887 ist das Stabsguartier des 2. Bataillons (Attendorn)
2. Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 82 am 1. April 1888 von Attendorn nach Siegen zu verlegen und
at genanntes Bataillon von diesem Zeitpunkte ab die Bezeichnung 2. Bataillon (Siegen) 2. Hessischen
ndwehr-Regiments Nr. 82 anzunehmen.
No. 458/11. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 23. November 1887.
Nr. 230.
Geräthe-Ausstattung der Offizier-Krankenstuben und der Lagerstellen für Portepee-Unteroffiziere in den
Garnison-Lazarethen.
Die Ausstattung der Offizier-Krankenstuben und der Lagerstellen für kranke Portepee-Unteroffiziere in den
Garnison-Lazarethen ist durch Gewährung der in der nachfolgenden Nachweisung aufgeführten Geräthe zu
vervollständigen bz. zu verbessern. #
Als Portepee-Unteroffiziere im Sinne dieser Verfügung sind die in der Nachweisung unter II auf-
geführten ECharzen zu verstehen. ·
Die Königlichen Korps-Intendanturen haben das Erforderliche wegen Ergänzung der bezeichneten
Geräthe-Ausstattung nach Lage ihres bezüglichen Disposttionefondt zu veranlassen. #
Da besenbere Zuschüsse dieserhalb nicht gewährt werden können, sind die Beschaffungen nöthigenfalls
auf mehrere Jahre in der Weise zu vertheilen, daß die Größe der Lazarethe bz. der Grad der Inanspruch-
nahme der betreffenden Krankenstuben und Lagerstellen für die Reihenfolge entscheidet.
No. 790/9. 87. M. A. Bronsart v. Schellendorff.