Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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II. 
Alle übrigen Spareinlagen der Abtheilung II (halbjährliche Zinszahlung) im Betrage bis zu 
20000 Mark werden, behufs deren Konvertirung ant 3½ PCt., von der Drektion im Laufe 1err beiden 
nächsten Jahre gekündigt werden. 
III. 
· Die Direktion wird alles Erforderliche in dieser Angelegenheit mit den betreffenden Einlegern direkt 
vereinbaren. 
v. Grolman, 
Generallieutenant und Direktor des Departements für das Invaliden-Wesen im Kriegsministerium, 
Vorsitzender. 
  
Tekturen gelangen zur Bersendung: 
Zu den Zeichnungen vom Train-Material. II. Geschirr= und Stallsachen. C/1873. Blatt 5.
	        
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