Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Mit der Entlassung der Waisen aus den Anstalten oder mit dem zurückgelegten 14. Ledensjahre 
der Kinder hört die Fürsorge des Waisenhauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen oder 
der gesetzlich dazu verpflichteten Gemeinde allein zu. 
Anmer kung: Die Anträge auf Unterbringung der Militärwaisen in den Erziehungsanstalten, oder 
auf Bewilligung eines Pflegegeldes sind an das Direktorium des Potsdamschen großen Militär- 
Waisenhauses in Berlin zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen. 
1. Die Militärpapiere des Vaters, aus welchen hervorgehen muß, wann und wie lange 
derselbe im stehenden Heere gedient hat, ob derselbe W üge mitgemact, sich 
dabei ausgezeichnet hat, bz. verwundet ist, oder ob derselbe als Invalide anerkannt 
worden ist; 
die Sterbeurkunde des Vaters, und wenn auch die Mutter todt ist, die Sterbeurkunde der Mutter; 
. die Geburtsscheine der betreffenden Kinder unter 14 Jahren; 
ein amtliches ürftigkeitsatest Z 
und, wenn für Kinder verstorbener Kriegsinvaliden, Gendarmen, Wallmeister, 
Zeugfeldwebel rc. oder für solche Soldatenwaisen, deren Väter als versorgungs- 
berechtigte Militärs eine Anstellung im Civildienste gef unden hatten, ein Pflege- 
geld nachgesucht wird: · 
5. ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch kein fortlaufendes Erziehungsgeld bz. gesetzliches 
Wassen . 6 Reichs= oder Staatsfonds gezahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht 
in Aussicht steht. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. November 1887. 
Nr. 233. 
Ranglisten für Offiziere des Beurlanbtenstandes des Eisenbahn-Regiments. 
In den Ranglisten und Ranglisten-Veränderungs-Nachweifungen für Offiziere des Beurlaubtenstandes des 
Eisenbahn-Regiments und für die im Eisenbahndienst angestellten Offiziere anderer Waffen ist in Spalte 5 
(Civilverhältuß) des Musters 1 der Landwehr-Ordnung nähere Angabe über die vorgesetzte Civilbehörde 
(Eisenbahn-Direktion), sowie über das Fach, in welchem die Betreffenden beschäftigt sind, zu machen. 
Im Auftrage. 
No. 417/11. 87. A. 1. v. Hänisch. 
Nr. 234. 
Maß- und Gewichts-Wesen. 
Die Physikalisch-technische Reichsanstalt ist in ihren beiden Abtheilungen eröffnet worden. Anfragen und 
Anträge, welche auf die Arbeiten der Anstalt Bezug haben, werden von dem Bureau derselben in der König- 
lichen Techn#schen Hochschule zu Charlottenburg entgegen genommen. 
Berlin, den 29. Oktober 1887. 
Der Staatssekretär des Innern. 
v. Boetticher. 
— 
  
  
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 17. November 1887. 
Voorstehende, der Nr. 44 des Central-Blattes für das Deutsche Reich entnommene Bekanntmachung 
wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 415/11. 87. A. 1. v. Hänisch. 
Nr. 235. 
Benutzung der Strafregister zur Ermittelung steckbrieflich verfolgter Personen. 
Um die Strafregister zur Ermittelung seecbrieslich vefolgter Personen nutzbar zu machen, werden im An- 
schluß an die Ausführungsverfügung vom 12. Juli 1882 die nachstehenden Anordnungen getroffen: 
 
	        
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