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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
21. Jahrgang. terlin den 21. Dezemder 1887. Nr. 30.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.A 50 XA. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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Nr. 242.
Bekleidung der evangelischen Militärgeistlichen.
Auf Ihren Lerict vom 9. d. Mts. bestimme Ich hierdurch, daß die evangelischen Militärgeistlichen der
Armee verpflichtet sind, den durch Meine Ordre vom 23. Mai 1866 vorgeschriebenen und im Felde zu tragenden
schwarz-tuchenen Ueberrock (Amtsrock) schon im Frieden zu halten und bei allen denjenigen dienstlichen
Verrichtungen zu tragen, welche nicht die Anlegung des Talars erfordern. Ferner bestimme Ich für den
Dienstanzug der evangelischen Militärgeistlichen der Armee !4.
—go’ - für das Friedens-, wie für das Feld-Verhältniß: schwarze Beinkleider, Handschuhe von schwarzem
acee-Leder;
far das Friedens-Verhältniß: schwarzen Cylinderhut bz. runden schwarzen Filzhut nach der
zurückfolgenden Probe;
für das Feld-Verhältniß: Mantel von schwarzem Tuch mit Mantelkragen und schwarzen Knöpfen,
schwarzen runden FJa nach obiger Probe, zum Reiten: Handschuhe von weißem Waschleder.
Die dur eine Ordre vom 15. Juni 1866 vorgeschriebene Feldbinde der evangelischen Militär-
geistlichen der Armee ist mit dem rothen Kreuz zu versehen und nach dem beifolgenden Muster anzufertigen.
Berlin den 19. November 1887.
Wilhelm.
v. Goßler. Bronsart v. Schellendorff.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten
und den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Dezember 1887.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht,
daß weitere Mittheilungen den betreffenden Militärgeistlichen durch den evangelischen Feldpropst der Armee
zugehen werden.
Die Proben des Hutes und der Feldbinde befinden sich in der Probensammlung des Militär-
Oekonomie-Departements.
No. 46/12. 87. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 1. Dezember 1887.
Nr. 243.
Berlegung von Artillerie-Truppentheilen V. Armeekorps.
Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs werden zum 31. März 1888 die I. und
III. Abtheilung Posen den Feldlrtillereh iments Nr. 20 von Glogau bz. dem Schießplatze bei Lerchenber
nach Bosen und die II. Abtheilung Nederschlesischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 5 von Sprottau nach
ogau verlegt.
No. 711/11. 87. A. 1. Bronsart u. Schellendorff.