3 Eisennummern sowie nach Einführung eines anderen Unterrichtsbuches an den Militär-Lehrschmieden neu
beardbeitet und wird in den erforderlichen Druckexemplaren nebst Vertheilungsplan demnächst zur Versendung,
elangen.
Die Einführung der Hufeisen neuer Art hat allmälig im Wege der Auffeischung stattzufinden.
Die auf den Seiten 200/201 in Millimetern angegebenen Maße dienen nur im Allgemeinen zum
Anhalt und sind Abweichungen davon insoweit zulässig, als dadurch nicht die Verwendbarkeit des Eien
bz. des Nagels in Frage gestellt ist.
No. 43/11. 87. A. 3. v. Hänisch.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Nr. 251 Berlin den 8. Dezember 1887.
r. .
Benntzung von Postanweifungen.
Durch die Vorschrift in 8. 11 der Speziellen Bestimmungen zum Kassenreglement vom 28. Januar 13841,
daß Zahlungen am Orte nur an die Empfangberechtigten geleistet werden dürfen, ist die Benußung von
Postanweisungen nach Maßgabe des Staaksminsftemaldemchlets vom 8. Januar 1869 und des Erlasses des
Reichskanzlers vom 11. Juli 1879 (Nachtrag 1 Seite 18 und Nachtrag II Seite 5/6 zum Kassenreglement)
nicht als ausgeschlossen zu erachten.
No. 504/11. 87. B. 3. Blume.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 252 Berlin den 10. Dezember 1887.
r. r
Zutheilung der aus answärtigen Garnisonen zur akademischen Hochschule für Musik kommandirten
Militärmusiker zu einem Truppentheil der Garnison Berlin.
Die aus auswärtigen Garnisonen zu der genannten Anstalt kommandirten Militärmusiker werden vom
1. Januar 1888 ab dem Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 attachirt (vergl. Anmerkung zu §. 5
der Bestmmungen über die Kommandirung von Militärmusikern zur Hochschule für Musik, Armee-Verordnungs-
att Nr. 231).
No. 140/12. 87. A. 2. v. Hänisch.
Nr. 253.
Lederpreise.
Auf dem Ledermarkte zu Breslau sind im November 1887 gezahlt worden für das Kilo:
höchser niedrigster
Preis
Pf. Pf.
Fahlleder von deutschen Rindhdäuiien 270 240
Kipsfahlleder (Pantinenleder)3)3)... ..... 210 190
Kipsfahlleder, bessere Oualitüäüt 280 220
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 5 und 6 zur Instruktion über die Kassenverwaltung und den Wirthschaftsbetrieb bei der Inspektion des
Militär-Veterinärwesens, der Militär-Roßarztschule und den Militär-Lehrschmieden,
Nr. 30 bis 42 zur Vorschrift für die Verwaltung der Artillerie-Depots,
Nr. 1 bis 28 zur Vorschet für die Ueberweisung der Bedürfnisse zu den Schießübungen,
Nr. 1 bis 10 zu den Vorschriften für die Verwaltung der Koniglichen technischen Instirute der Artillerie
ausschkießlich Pulverfabriken,
Nr. 1 bis 13 zur Vorschrift für die Verwaltung der Königlichen Pulverfabriken,
Nr. 6 bis 8 zum Reglement über die Remontirung der Armee.
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