Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Armee-Verordnunge-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. Berlin den 31. Dezember 1887. Nr. 31. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 K berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 254. 
Ausrüstung der Fuß-Artillerie und der Pioniere 2c. 
Auf den Mir Egeitenen Vortrag bestimme Ich für künftige Neuheschoffungen an Ausrüstungsstücken der 
Fuß-Artillerie nachstehende, durch Meine Ordre vom 3. März 1887 für die Infanterie eingeführte Proben: 
1. des Tornisters mit Tornisterbeutel und Kragegerüst, » « 
2. der Patrontaschen — für die vorderen ist die Probe für Unteroffiziere der Infanterie maß- 
gebend — 
3. des Kochgeschirrs, 
4. des Brotbeutels. *mb · 
Die gesammte Fuß-Artillerie, mit Ausnahme des Garde-Fuß-Artillerie-Regiments, erhält 
schwarzes Lederzeug. Als zweite Fußbekleidung ist ein Paar Schuürschuhe nach der Probe für 
die Infanterie mit ins Feld zu führen, auch gestatte Ich, daß die Feldflasche unter Fortfall 
der Trageriemen am Brotbeutel getragen wird. » 
Bezüglich der Ausführung der aus Vorstehendem fih. ergebenden Aenderungen in der Ausrüstung 
der Fuß-Artillerie verweise Ich auf die Schlußbestimmungen Meiner oben erwähnten Ordre. 
Ferner bestimme Ich: « 
Die Proben zu 1 und 2 sowie die veränderte Trageweise der Feldflasche gelten künftig 
auch für die Pioniere und das Eisenbahn-Regiment. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 22. Dezember 18827. 
Wilhelm. 
An das Kriegeministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Dezember 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß die Ausführungs-Bestimmungen besonders ergehen werden. 
No. 597/12. 87. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 22. Dezember 1887. 
Nr. 255. 
Besetzung einer Freistelle bei der Königlichen Landesschule Pforta. 
8; Ostern 1888 ist eine zur Verfügung des Kriegsministeriums stehende Freistelle bei der Königlichen Landes- 
schule Pforta neu zu besetzen.
	        
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