Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. Berlin, den 5. Februar 1387. Nr. 3. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 1 Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Busendlungen. in Berlin bei der ition, Kochsteaße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; seder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 lerechnet, falls nicht ur eineie Himmern do 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, 
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durch die Post oder in Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 16. 
Weitere Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1886/87. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich im Anschluß an Meine Ordre vom 11. März 1886 hinsichtlich 
der Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1886/87 das Folgende: 
1) E gar zu 12tägigen Uebungen zwecks Ausbildung mit dem Gewehr M/71. 84 einzuberufen aus 
er Reserve: 
a. bei der Infanterie 68200 Mann) einschließlich der vom Kriegsministerium 
b. bei den Jägern und Schützen 4800 festzusetzenden Zahl von Unteroffizieren. 
Die Bestimmung über die weitere Vertheilung hat aurch das Kriegsministerium zu erfolgen. 
2) Zu dieser Uebung sind heranzuziehen die Übungspflichtigen Reservisten, mit der jüngsten Jahres- 
klasse beginnend, welche noch nicht mit dem Gewehr M/71. 84 ausgebildet sind. · 
Die zum 1. April 1887 zur Landwehr übertretende älteste Jahresklasse der Reserve ist von 
der Uebung ausgeschlossen. 
3) Die Uebung findet in der Zeit vom 7. bis 18. Februar 1887 statt; die hierzu aus dem Beurlaubten- 
stande sinntgiehenden Offiziere oder Unteroffiziere haben bereits am 6. Februar am Uebungsorte 
einzutreffen. 
Berlin den 27. Januar 1887. 
  
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Februar 1887. 
# orstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, 
daß die Bestimmungen über die Ausführung der vorbezeichneten Uebungen den Generalkommandos bz. der Inspektion 
der Jäger und Shüten direkt zugegangen sind. 
No. 754/1. 87. A. 1. ronsart v. Schellendorff. 
Nr. 17. 
Aenderungen im Exerzir-Reglement für die Jufanterie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich hierdurch die in der Anlage verzeichneten Abänderungen im 
Neuabdruck des Exerzir-Reglements für die Infanterie vom 1. März 1876. . 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 3. Februar 1887. 
  
Wilhelm. 
.... Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium.
	        
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