Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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die rechte Hand umfaßt es unterhalb des Knopfes (8. 6 a), wobei der Mann durch halblinks die 
Feont wieder herstellt. Sobald das Gewehr die richtige Lage erhalten hat, verläßt die linke 
and dasselbe schnell. 
F. Entladen des Gewehrs und Entleeren des Magazins.“) 
Die Kammer wird nach dem Oeffnen langsam zurückgezogen, der Mann fängt die 
Patrone aus dem Lauf mit der rechten Hand auf und drückt sodann den Stellhebel in die 
hintere Rast, wenn dies vorher noch nicht geschehen war. Darauf wird mit dem Daumen der 
rechten Hand der Löffel heruntergedrückt und die Patrone, welche aus dem Magazin heraustritt, 
an ihrem Rande mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfaßt und entfernt. 
Sodann wird mit dem Nagel des Daumens die Sperrklinke zurückgedrückt und die 
in Folge dessen aus dem Magazin herausgleitende Patrone mit Daumen und Zeigefinger 
Eia t. 8 dieser Weise wird weiter verfahren, bis die letzte Patrone aus dem Magazin 
entfernt ist. 
Das Entleeren des Magazins kann auch derart fortgesetzt werden, daß die Kammer 
urückgezogen, dadurch der Löffel gehoben, dann erneut der Löffel niedergedrückt und eine neue 
Potronl erfaßt wird. 
  
Diie Griffe des Oeffnens und Schlistens der Kammer und der Gebrauch der Sicherung 
sind beim Exerziren in der Regel zu markiren und nur dann auszuführen, wenn mit Exerzir-, 
Platz= oder scharfen Patronen geladen wird. 
# Exerzir-Patronen kommen zur Verwendung, insoweit es zur Schulung in den bezüglichen 
Griffen sowie für Erzielung der Feuer= und Gefechts-Disziplin durchaus nothwendig erscheint. 
Wenn beim Ueben der Chargirung auch das Anschlagen mit durchgemacht werden soll, so sind 
vorher die Mündungsdeckel und Visirkappen abzunehmen, damit der Soldat gewöhnt werde, 
stets über Visir und Korn zu sehen, sobald er das Gewehr überhaupt an den Kopf nimmt.“*) 
13) Auf Seite 28 Zeile 11 von oben hat entsprechend der neuen Fassung des §. 7 zu lauten: 
Die erste Klammer „(G. 7 B)“, 
die zweite Klammer „(§. 7D)“; 
ebenso in Zeile 13 von oben anstatt „unter d oder unter e“ 
„unter D und E“. 
14) Auf Seite 29 in der 5. und 6. Zeile von oben sind die Worte „das Gewehr entsichert und“ 
u streichen. 
15) Hf Seite 30 ist in der 9. Zeile von oben hinter dem Worte „Hand“ ein 1#) mit folgender 
Fußnote anzubringen: 
„Für die Truppentheile, welche mit dem Seitengewehr M/71. 84 ausgerüstet sind, fallen die Worte 
o drückt .. bis umfassend“ weg und werden ersetzt durch: „umfaßt den Griff und hebt, nachdem der 
Daumen der linken Hand den Federknopf zurückgedrückt hat,“. 
16) Die Hinweise auf den §. 7 sind wie folgt abzuändern: 
a. Seite 45 Zeile 6 von oben in 
„S. 7. A. 1. a.“ und Zeile 7 von unten in 
„S. 7. B. I.“. 
b. Seite 46 Zeile 9 von oben in 
„S. 7. D. 
c. Seite 47 Zeile 11 von oben in 
„(G. 7. C.)“. 
17) Auf Seite 46 ist als Schluß des §. 21 Folgendes einzuschalten: 
„Soll Magazinsalve angewendet werden, so ist nach S. 7. B. II. bz. D. zu verfahren. 
It das Magazin ausgeschossen, die Möfchter des sofortigen Nachfüllens nicht vorhanden, 
durch die Gefechtsverhältnisse aber ein mögli rasches Weiterfeuern geboten, so muß das 
  
*) Es empfiehlt sich, solches im Rühren ausführen zu lassen. · 
")Gxetzirsaus-newwelchcbeidmuebungenaufdieEtdegesallensind,müssenvordemWiedergebrauch 
sorgsam gereinigt werden, damit nicht durch anhaftenden Staub oder Schmutz eine vorzeitige Abnutzung des Patronen- 
lagers und der bezüglichen Schloßtheile eintritt. "
	        
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