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Gewehr als Einzellader unter thunlichster Beschleunigung der Ladebewegungen und des Zielens
weiter gebrauct werden.“
18) Auf Seite 46 sind in der Ueberschrift des §. 22 die Worte „Gliedersalve oder“
zandg im Text in der 4. und 3. Zeile von unten die Worte „entweder mit dem 1. oder 2. Gliede oder"
owie
19) auf Seite 47 in der 3., 4. und 5. Zeile von oben die Worte
„ Erstes Glied, oder Zweites Glied, oder Erstes und Zweites Glied,“
tu streichen; in der 6. Zeile von oben auf Seite 47 ist statt des Wortes „benannten“
as Wort „beiden“
zu setzen; in der 9. und 10. Zeile von oben sind die Worte „gerade bei dieser Art des Feuerns“
u streichen
20) Mf Seite 47 ist dem §. 22 als Schlußsatz einzufügen:
„Soll Magazinsalve angewendet werden, b4 ist nach S. 7. B. II. zu verfahren."
21) Seite 47 und 48.
Der §. 23 ist zu streichen.
Die Nummern der folgenden Paragraphen sind gleichwohl beizubehalten.
22) Auf Seite 64 ist der §. 37 in der Ueberschrift, und zwar hinter dem Worte „Schützenlinie“ mit
einem *) und mit folgender Fußnote zu versehen:
„Die in der Schießvorschrift für die Infanterie gegebenen allgemeinen Grundsätze für die Verwendung des
Gewehrs M,71. 84 sind auch hier maßgebend.“
23) Auf Seite 65 ist zwischen der 5. und 6. Zeile von oben folgender neuer Absatz einzufügen:
„Das Feuer einer Schützenlinie wird in der Regel als Schützenfeuer (langsames oder lebhaftes)
und Magazinfeuer abgegeben. Ist das Magazin ausgeschossen, die Möglichkeit des sofortigen
Nachfüllens aber nicht vorhanden und der Schütze durch Gesechtsverhältnisse gezwungen, möglichs
rasch weiter zu feuern, so muß das Gewehr als Einzellader unter thunlichster Beschleunigung der
Ladebewegungen und des Zielens in einer, das lebhafte Schützenfeuer an Feuergeschwindigkeit
übertreffenden Weise weiter gebraucht werden.“ «
24) Ebendaselbst ist der letzte Absatz, beginnend mit „Zur“ und endigend mit „sollen“ zu streichen.
25) Inf Seite 66 ist in der 12. Zeile von unten hinter dem Worte „Mitte“ ein Komma einzufügen.
26) Auf Seite 71 ist in der 15. Zeile von unten hinter dem Worte „über“ einzufügen:
„bz. Nachfüllen! — Einzellader! Gewehr in Ruh! — Das Gewehr über! ·
27) Auf Seite 73 find zwischen der 10. und 11. Zeile von oben folgende Absätze einzuschieben:
„Sind die Bedingungen zum Gebrauch des Mehrader- vorhanden, also Vorbereitung zum Ein-
bruch in die feindliche Stellung, Abwehr des feindlichen Sturmanlaufes oder Abwehr von Kavallerie-
Angriffen, sowie Verfolgungsfeuer, so kann Magazinfeuer mit Vortheil zur Anwendung kommen.
Das Kommando zu den Salven kann hier nur schwer den Lärm des Schützenfeuers durch-
dringen. Es wird sich daher empfehlen, die unmittelbar seitwärts und vorwärts der "es lossenen
Abtheilungen liegenden Schützen auch Salven geben zu lassen und zwar auf das an die geschlossenen
Abtheilungen hierzu gerichtete Kommando."“
28) Ebendaselbst ist in der 15. Zeile von oben hinter dem Worte „laden“ und nach Wegstreichen des
Kommas einzuschieben:
„und das Magazin nachzufüllen.“ ·
29) Ebendaseldt sind in der 19. Zeile von oben die Worte „zu den Salven“ zu streichen und durch
„zum Feuer“
wrse= . ..
30) Auf Seite 78 sind die 4 ersten Zeilen des §. 47 zu streichen und dafür einzuschieben:
Wi in dem §. 21 in Bezug auf eine Kompagnie für die Salve, ohne oder mit Benutzung des
. agazins,"“.
31) Auf Seite 79 ist in der 2. Zeile von oben hinter dem Worte „Geladen!“ einzurücken:
„bz. Magazin! Bataillon soll chargiren — Geladen!“
32) Ebendaselbst sind anstatt der 3 ersten Zeilen des 3. Absatzes von oben zu setzen:
„Hinsichtlich des im §. 22 bereits erwähnten Carree-Feuers“.
33) Auf Seite 111 sind in der 11. Zeile von oben die Worte „werden sie“
zu streichen und dafür folgende Worte zu lesen- #
Lishien die Fahne und die Fahnen-Unteroffiziere ihren Platz zwischen diesen Kompagnien,
welche“