Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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78) Auf Teite 211 ist zweimal zu streichen „acht Stabsoffiziere . 
"cht Adjutanten 1 der 1. (2.) Brigade 
und desteot E Fnlle, die beide sten Hauptl 
„die Stabsoffiziere bz. die beiden ältesten Hauptleute —« 
die Meltkaner der 1. (2.) Brigade“. 
79) Auf Seite 215 ist in der 7. Zeile von oben hinter dem Worte „Stabsoffizier“ vor dem Komma 
einzuschalten: 
„oder dem ältesten Hauptmann“. 
80) Auf Seite 218 ist hinter „4.“ einzufügen: 
„4a. Viertes Bataillon“. » · 
81) Auf Seite 219 sind im 3. Absatze der Nr. 21 in der 3., 4., 5. und 6. Zeile von oben die Worte: 
„und wird auch von den Hornisten der Füsilier= (dritten) Bataillone, unmittelbar nach dem Schlagen 
der Vergatterung, durch die Tamboure, geblasen.“ zu streichen. 
82) Auf Seite 223 sind im §. 136 die Absätze 2 und 3 zu streichen und dafür zu setzen: # 
„2) Das Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 soll den Marsch Nr. 1 einmal 
durch und dann fortwährend den Marsch Nr. 3, dagegen das 3. Garde-Grenadier-Regiment 
Königin Elifabeth den Marsch Nr. 1 abwechselnd mit dem Marsch Nr. 3 schlagen.“ » 
„3) Das Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 soll den arsch Nr. 1 einmal 
durch und dann fortwährend den Marsch Nr. 4, dagegen das 4. Garde-Grenadier-Regiment 
Königin den Marsch Nr. 1 abwechselnd mit dem Marsch Nr. 4 schlagen.“ 
83) Auf Seite 226 und in der Beilage Nr. 3 sind die Signale „1. 2.“ zu streichen und dementsprechend 
die Signale 3, 4, 5, 6, 7. 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 mit den Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 
9, 10, 11 und 12 zu bersefen. 
84) In der Beilage 1 sind folgende Signale aufzunehmen: 
„Das IV. Bataillon 
(# 120.) 
         
4u. 
      
   
3 3 
„Versammlung der Kommandeure 2c. bei den Manövern. 
*7 
  
  
—— 
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30. . — 
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85) Ebendaselbst gelten die Signale 5, 6, 7 und 8 auch für die 13. bz. 14., 15. und 16. Kompagnie. 
86) In dem Jabalts-Verzeichniß sind gemäß der Eintheilung des neuen §. 7 die kleinen Buch- 
taben a, b, c, d, e durch große Buchstaben A, B, C, D, E zu ersetzen und ebendaselbst unterhalb 
E neu aufzunehmen: 
„F. Entladen des Gewehrs und Entleeren des Magazins. “ 
Kriegsministerium. Berlin den 3. Februar 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit unter dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß der Ueersichtiichket. wegen sämmtliche seit dem 1. März 1876 erfolgten Abänderungen nochmals 
mit aufgenommen worden sind. 
Die dem Obigen entsprechenden Tekturen werden demnächst zur Verausgabung gelangen. 
No 424/I. 87. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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