Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Soweit Abgaben von gedienten Mannschaften als Krankenwärter beziehungsweise als Bäcker 
erfol * sind Rekruten in entsprechender Höhe über die vorstehend genannten Zahlen hinaus 
einzustellen. 
2) An Oekonomie-Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile mindestens ein Drittel der etats- 
mäßigen Zahl einzustellen. · 
3) Für den Fall, daß bei einzelnen Truppentheilen eine Aenderung der vorstehenden Zahlen noth- 
wendig e beinen sollte, ermächtige Jch das Kriegsministerium zu entsprechenden Anordnungen. 
4) Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat, — abgesehen von der Kavallerie, 
für welche Ich Mir nähere Bestimmung noch vorbehalte, — nach näherer Anordnung der General- 
kommandos in der Zeit vom 1. bis 5. November 1887 zu erfolgen; die für das Pommersche 
Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 2, die Unteroffizierschulen, sernel die als Oekonomie-Handwerker 
ausgehobenen Rekruten sind am 2. Oktober 1887 und die Trainsoldaten für den Frühjahrstermin 
am 1. Mai 1888 einzustellen. « 
Das Kriegsministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin den 10. Februar 1887. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 13. Februar 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird mit nachstehendem Bemerken bekannt gemacht: 
1) Entlassungstag ist derjenige Tag, mit welchem das Ausscheiden aus der Verpflegung stattfindet, 
an welchem daher die betreffenden Mannschaften keine Verpflegung mehr erhalten. 
2) Bei Bestimmung des Entlassungstermins der als Burschen abkommandirten Mannschaften ist auf 
die dienstlichen Funbzene der betreffenden Offiziere billige Rücksicht zu nehmen. 
3) Fnschtch der Entlassung der im 3. Jahre mit der Waffe dienenden Mannschaften der Artillerie= 
chießschule und der Einstellung des Ersatzes für dieselben wird auf die an die General-Inspektion 
der Artillerie gerichtete Verfügung vom 1. April 1880 Nr. 267/3. 80. A. 1 Bezug genommen. 
4) In den an das Kriegsministerium einzureichenden gesasbedrfsnregersice ist für jede in Anmerkung 1 
des Schemas 1 zu # 1 der Rekrutirungs-Ordnung aufgeführte Waffengattung eine besondere 
Summe, sowie am Schluß eine Gesammtsumme zu ziehen. 
5) In den nach Schema 10 zu §. 57 der Ersatz-Ordnung aufzustellenden summarischen Nachweisungen 
der im vorhergegangenen Jahre eingetretenen Freiwilligen sind diejenigen Freiwilligen, welche bei 
der Kaiserlichen Marine eingetreten sind, über den schwarzen Zahlen mit rothen Zahlen derart 
anzugeben, daß sie in den schwarzen mit enthalten sind. 
No. 64/1. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 27. 
Uebungen der Ersatz-Reservisten im Etatsjahre 1887/88. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Bezug auf die Uebungen der Ersatz-Reservisten im Etats- 
jahre 1887/88: 
1) Aus der Ersatz-Reserve 1. Klasse sind einzuberufen: 
a. zu einer ersten (10wöchigen) Uebung: 
bei der Infanterie... .. 11 100 Mann, 
bei den Jägern.. 300 - 
bei der Fußartillerie.... 1106456 - 
bei den Pioneen: 672 - 
beim Train .. 870 
  
zusammen 13998 Mann;
	        
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