Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

An Waffen-Reparaturgeld erhalten die Truppen: 
a. Bei einer zehnwöchigen Uebung: ½“ 
1) für jeden Ersatz-Reservisten der Infanterie und Fußartillerte. 49 4 
2) desgleichen der Jäger ................67- 
b. bei einer vierwöchigen oder vierzehntägigen Uebung: 5# 
1) für jeden Ersatz-Reservisten der Infanterie und Fußartillerte.. 27= 
2) desgleichen der Jiggen 365 - 
Die Büchsenmacher erhalten für die mit der Instandhaltung und Instandsetzung dieser 
Waffen verbundenen baaren Auslagen einmalige Pauschsummen: 
zu a. 1 von 18 A 
. 2 . 25 
#-: b. 1 6 = 
. 2 . 8,,5. 
B. Im Uebrigen sind zu diesen Uebungen die den Truppen zu den Uebungen des Beurlaubten- 
standes für 1887,88 aus den Artilleriedepots verabreichten Waffen mit zu benutzen. . 
Die außerdem etwa benöthigten Waffen sind aus den bei den Artilleriedepots nieder- 
gelegten Beständen der Ersat-Truppentheile und der Augmentationen auf besondere Anweisung 
der Generalkommandos zu verabfolgen. 4 ·, 
Sofern die vorberegten Bestände nicht in den den Uebungsorten zunächst gelegenen Artillerie= 
depots aufbewahrt werden, sind die Anweisungen auf die bezüglichen Etatsbestände der nächst- 
gelegenen Artilleriedepots zu erlassen. · « 
Werden Waffen im Laufe der Uebung reparaturbedürftig, so sind dieselben von dem 
Artillexiedepot zu repariren bz. umzutauschen, wenn sich dasselbe am Uebungsorte befindet. 
ür die Uebungsorte, an welchen sich die Artilleriedepots nicht befinden, sind für den im 
Laufe der Uebungen eintretenden Ausfall an Waffen angemessene Reserven zu überweisen. 
Nach beendeten Uebungen sind die Waffen in gewöhnlicher Weise — die Gewehre ohne sie 
zu zerlegen — zu reinigen und an die Artilleriedepots zurückzuliefern. In letzteren erfolgt die 
Instandsetzung und demnächst die außerordentliche Reinigung der zurückgelieferten Waffen. 
Die Absendung von Abgabekommissionen seitens der Truppentheile hat dabei nicht stattzufinden. 
Alle aus der hnt der Waffen entstehenden Kosten haben die Artilleriedepots zu 
bezahlen und bei Kapitel 37, Titel 18a des Etats zu verausgaben. # 
Dagegen wird den Truppentheilen für Ersatz-Reservisten Waffen-Reparaturgeld nicht 
ewährt; dasselbe ist vielmehr seitens der Intendanturen dem Kapitel 37, Titel 18a aus Kapitel 24, 
itel 22 als Rückeinnahme zu überweisen, und zwar nach den vorstehend unter A für Truppen 
ausgeworfenen Sätzen; beim Train beträgt dasselbe bei einer zehnwöchigen Uebung für jeden 
Ersatz-Reservisten 46 Pf. 
Die durch Empfang und Wiederablieferung der Waffen entstehenden Transportkosten haben 
die Truppentheile zu berichtigen und bei den Intendanturen zur Erstattung 4 liquidiren. 
10) Die Ueberweisung der Munition erfolgt gemäß der Uebungs-Munitions-Vorschrift vom Jahre 1886 
Seite 44 mit der Aenderung, daß für jeden Erfatz-Reservisten der Pioniere das Doppelte der 
dort ausegebenen Mengen an Gewehr-Munition zuständig sein soll. 
t 
  
10 K Set bewirthschaftungs-Fonds werden auf die Dauer der zehnwöchigen Uebung für 
jeden Mann: 
a. Allgemeine Unkoten 77 A 
beim Train...... 14 
b. Scheibengeld: 
bei der Infanterie und den Jägeen 1J1J1J130 1 
bei der Fußartillerie, den Pionieren und dem Trin 10 
. Schreibgeld .............. Zo- 
gewährt. 
Schießpreise werden nicht gezahlt. *-5 
5 br keewe brnicht geseh,. Uebung werden die in den 88 82 und ff. bz. 
Beilagen 2 und 3 zum Geldverpflegungs-Reglement für das Preußische * im Frieden für die 
Uebungen des Beurlaubtenstandes festgestellten Sätze, jedoch mit dem Vorbehalt gewährt, daß 
auch hier (wie bei der ersten Uebung) das Waffen-Reparaturgeld außer Ansatz bleibt.
	        
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