Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

1 Mantel, 
1 Paar Tuchhandschuhe, nur für die Stammmannschaft erforderlich; (dem Unteroffiier 
2 Paar Lederhandschuhe), # 
1 Paar kangschüftige Stiefel 1 neue Die während des sechsmonatlichen bz. 
1 oa kursschäftge Stiefel! 1½ jährigen Kommandos sonst no fallig 
1 Paar Sohlen mit Flecken werdenden Kleinmontirungsstücke (siehe V. Zc 
3 Henden (darunter ein neues) sind gleichzeit mit einzusenden. 
1 4 aber mit Helmüber 
  
elm bz. Tschako mit #ubeßer (ohne gaarbush. · Kugx « 
1 Tornister mit Zubehör (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kochgeschirr sowohl 
hinten, als auch oben angeschnallt werden kann), 
1 Leibriemen mit Schloß, 
1 Mantelriemen, 
1 Fathete, 
1 Feldflasche, 
2 Echftaschk 
2 atrontaschen (die Unteroffiziere nur eine), 
2 Patronenbüchsen 
e, 
1 u 
ochgeu irr, 
1 Paar ochgeschirr-Riemen, 
1 Reisbeutel, 
1 Salzbeutel, 
1 Kaffeebeutel, · 
1 Gewehr, (nur den Unteroffisieren und Gemeinen, einschließlich Offzierburschen, 
1 Mündungsdeckel, soher Truppentheile mitzugeben, welche bis zum Zusammentritt des 
1 Visirkappe, ataillons mit Gewehren M/71. 84 bewaffnet sind), 
2 Gewehrriemen, 
1 Schraubenzieher, 
1 Seitengewehr, 
10 Exerzirpatronen, 
1 Soldbuch, 
1 Ge anguch, 
1 Schießbuch, · 
den Spielleuten das Signalinstrument nebst Zubehör, darunter rothe Tuchleisten zum 
zweimaligen Bewickeln der Signalhörner und zwei Kniefelle für den Tambour (Gewehr nebst 
Zudehr u Fettbüchse sowie die Patrontaschen und Patronenbüchsen kommen für die Spielleute 
in We . 
2) Jedem Gemeinen (Gefreiten) — mit Ausnahme der Offizierburschen — ist ein kleiner Spaten 
mitzugeben. 
3) Für “ beim Stamm verbleibenden Mann ist außerdem noch für die nächstjährige Uebungszeit 
erforderlich und Wleich mit den übrigen Bekleidungsstücken der Uebungsmannschaften zu übersenden: 
1 neuer Waffenrock, 
1 Paar neue Tuchhosen und 
1 Garnitur neuer Waffenrockbesätze mit Einlage zum Besetzen der Sonntagsröcke; das 
Aufnäbelohn von 25 Pf. wird vom Lehr-Infanterie-Bataillon in derselben Weise, 
wie das ohlenaufnähegeld (siehe V. 4) eingezogen. » 
4) Ferner ist zur Instandhaltung der Bekleidungsgegenstände etwas blaues und blaumelirtes Tuch, 
owie etwas Drillich und Futterleinwand bz. Kallikot als Flickmaterial mitzusenden. 
5) Sämmtliche Stücke müssen mit dem Namen des Kommandirten versehen sein. 
6) Die Truppentheile haben darauf zu achten, daß die Kommandirten mit vollkommen guter Fuß- 
belleidung verfehen. sind. 
7) Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist auf Erfordern dem 
Lehr-Infanterie-Bataillon durch die Regimenter zu Übersenden."“) 
  
  
*) Das Fußmaß der kommandirten Mannschaften ist vom Truppentheil zurückzubehalten.
	        
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