Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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4) Die Höhe der vom 1. Mai ab einzubehaltenden Gehaltsabzüge 
a. zur Wittwenkasse, 
b. -PKleiderkasse, 
cc. = Regimentsmufkkasse, « 
d. für die Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine, 
* zur Kngommnensteuer und nur für die Stamm-Offiziere 
ist dem Lehr-Infanterie-Bataillon spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Offiziere mihutheilen. 
inb handere als die voraufgeführten Abzüge werden vom Lehr-Infanterie-Bataillon nicht 
einbehalten. " 
5) Die nach der Gehaltszahlung am 1. April in den Truppenkassen vorhandenen Bestände an Wittwen- 
vsen- und Kleiderkafsenbeiträgen sowie Lebensversicherungsprämien der zum Stamm kommandirten 
Offiziere sind dem Lehr-Infanterie-Bataillon bis zum 16. desselben Monats einzusenden. 
6) Nich Rückkehr der Offiziere zu ihren Truppentheilen werden die unter 4 a bis d bezeichneten, 
in, der= Lase des Lehr= Infanterie -Bataillons vorhandenen Gehaltsabzüge den Truppentheilen 
erwiesen. 
7) Die Zulagen, welche den Unteroffizieren und Mannschaften aus dem Ersparniß= 2c. Fonds ihrer 
Truppentheile gewährt werden (lsie Anlage 1), zahlt das Lehr Infanterie-Bataillon am Schlusse 
jedes Monats vorschußweise. Die Erstattung und Einziehung erfolgt wie zu V. 4 angegeben. 
  
Kriegsministerium. Nr. 33 Berlin den 26. Februar 1887. 
r. r 
Dienstvorschrift über Nerschgebaisg be Heiaberanen * Dienst sowie bei Entlafsungen 
Ar Stelle des Reglements über Verpflegung der Rekruten, Reservisten 2c. vom 5. Oktober 1854 tritt vom 
1 Fized, 5 ab die mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 22. Februar d. J. genehmigte obengedachte 
ienstvorschrift. 
Dieselbe wird den Kommandobehörden 2c. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren nebst 
Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. · 
iese Dienstvorschrift wird im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn, 
Berlin SW., Hochstraße 68 —70, und zwar bei direkter Bestellung zum Preise von 55 Pf. für das geheftete 
und von 70 Pf. für das in Pappe gebundene Exemplar erscheinen. 
  
  
  
  
  
  
  
No. 441/2. 87. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 
Bekleidungs-Abtheilung. Berlin den 28. Februar 1887. 
Nr. 34. 
Lederpreise. 
Hannover Braunschweig 
Auf den Ledermärkten i b 1887 sind 
Uf den Ledermärkien im Februar 1887 fin shchser niedrigser höchster niedrigster 
ür das Kil lt: 
für das Kilo gezah Preis Preis 
pf. Pf. Pf. —ss. 
Wildsohlleder . 240 180 370 310 
Zahmsohllbdbdbeeer 350 310 330 300 
Fahlledden 340 300 450 310 
" Brandsohllbdber 240 220 300 # 250 
l 
  
  
  
No. 450,2. 87. B. 3. Nitschmann.
	        
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