Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Nr. 37. 
Infanterie-Ansrüstung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich für künftige Neubeschaffungen die beifolgenden Proben von 
Ausrüstungsstücken für die Infanterie: 
1) des Helms — unbeschadet der bezüglich der Beschläge und der Helmzier zur Zeit bestehenden 
Verschiedenheiten — und mit der Maßgabe, daß die Garde-Infanterie und die Grenadier- 
Regimenter Nr. 1—12 bei Einführung der neuen Helmprobe den Metallbeschlag am Vorderschirm 
sewoh als die Schuppenketten eichalten letztere sind bei einer Mobilmachung geten einen 
* en Lederriemen auszutauschen. Alle Offiziere der ganzen Armee behalten isherigen 
elm bei; 
2) des Kochgeschirrs, 
3) der Patrontaschen. 
Die Proben zu 2 und 3 gelten auch für die Jäger und Schützen, diejenigen zu 1 und 2 
für die Pioniere und das Eisenbahn-Regiment; auf letzteres sowie das Garde-Pionier-Bataillon 
findet bezüglich des Metallbeschlages am Helm 2c. die Sonderdestimmung zu 1 Anwendung. 
Zungleich bestimme Ich: » « 
4) Die gesammte Infanterie sowie die vorbe hnenn Truppen führen als zweite Fupbellesdung ein 
Paar Schnürschuhe aus wasserdichtem Stoff mit Lederbesatz mit ins Feld. — Der Brotbeutel 
besteht bei ihnen aus wasserdichtem Stoff, ist zweitheilig und mit einer Vorrichtung zur efestigung 
* * sowie einem Ring zum Anhängen der Feldflasche versehen. Das Brotbeutelba 
ist verstellbar. 
5) Bei der Infanterie und den Jägern (Schützen) tritt in Stelle des bisherigen Tornisters ein 
solcher von kleinerer Form mit eingehängtem Tornisterbeutel — zur Aufnahme der eisernen Lebens- 
mittel-Portionen — und mit Tragegerüst. Letzteres besteht aus den Trageriemen mit Schnall- 
vorrichtung, Hülfstrageriemen und dem Rückenstück. it Ausnahme der Grenadier-Bataillone 
der Garde-Infanterie und der Grenadier-Regimenter Nr. 1—12 erhält die ganze Infanterie 
schwarzes Lederzeug. 
Ferner gestatte Ich: ç 
6) daß die zu 5 gedachten Truppen das Schanzzeug und die Feldflasche unter Fortfall der bisherigen 
Trageriemen am Leibriemen bz. am Brotbeutel tragen und daß die Säbeltasche nach der Mir 
vorgelegten Probe verschmälert wird. Die Schanzzeug-Futterall sind thunlichst zu erleichtern. 
Die aus Vorstehendem sich ergebenden Aenderungen in der Ausrüstung der Fußtruppen gelangen zur 
Kusführung. sobald und soweit die Mittel hierzu verfügbar sind und ohne zu irgend einer Zeit die gewohnte 
Kriegsbereitschaft zu beeinträchtigen. Auch sind die Aenderungen derart durchzuführen, daß die Infanterie 
Bataillone für die Kriegsstärke jederzeit in sich gleichmäßig ausgerüstet find. Nur bei den für Ersatz-Bataillone 
niedergelegten Ausrüstungsstücken kann während der Uebergangszeit über Verschiedenheiten hinweggesehen werden. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 3. März 1887. 
  
Wilbhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. März 1887. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß die Ausführungs-Bestimmungen besonders ergehen werden. 
No. 213/3. 87. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 38. 
Revolvertasche der Artillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgende Probe der Revolvertasche für die berittenen 
Mannschaften der Artillerie. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 24. Februar 1887. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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