Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

ministerium zuge andenen Berichten der Königlichen Generalkommandos sind im Jahre 1886 im Ganzen 
  
5 Beschwerden ie Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien erhoben worden; 
überhaupt: davon wurden erachtet für 
ç begründet: unbegründet: 
beim IV. Armeekorps 1 — 1 
- VI. - 1 — 1 
- XI. - 1 1 — 
: XIV. " 1 1 — 
-NXV. - .. . 1 — 1 
zusammen 5 2 3 
In den beiden Fällen, in we die erhobenen Uusstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden 
sind, hat ein Ersatz in gutem Natural sofort stattgefunden. Einer Manöver-Magazin-Verwaltung, welche 
rot zur Verausgabung an die Truppen hatte verfenden lassen, obwohl dasselbe nicht gut gerathen war, ist 
die entsprechende Purechtweisung. zu Theil geworden. 
  
No. 92/3. 87. B. 2. Blume. 
Kriegsministerium. 
Medizinal-Abtheilung. 45 Berlin den 10. März 1887. 
Nr. 45. 
Beschaffun g von Fliegenfallen aus Glas für die Lazareth-Krankenstuben. 
Zur- Vermeidung von Ausgaben für anderweitige Mittel zur Vertilgung der Fliegen in den Lazareth= 
rankenstuben kann seitens der betreffenden Intendanturen im Bedürfnißfalle nach Maßgabe der disponiblen 
Mittel die Beschaffung von Fliegenfallen aus Glas in der für nothwendig erachteten Anzahl zu möglichst 
billigen Preisen genehmigt werden. Die etwa entstehenden Kosten für den geringen Bedarf an Seife zur 
ellung von Siisenwasser als Füllung der Fliegenfallen sind unter „Insgemein“ bei Litel 12 des 
ap 
  
itels 29 zu verrechnen. 
No. 541/12. 86. M. A. v. Lauer. 
Kriegsministerium. · 
Allgemeines Kriegs-Departement. 46 Berlin den 12. März 1887. 
Nr. 46. 
Ablieferung der Hülsen M/71 aus Platzpatronen. 
Mit Bezug auf §. 12, der Uebungs-Munitions-Vorschrift von 1886 wird bestimnt, daß die Hülsen M/71 
aus Platzpatronen, sowie die Hülsen aus scharfen Revolver-Patronen und Revolver-Platzpatronen ungereinigt 
und „mit Zündhütchen“ an die Artillerie-Depots atgegen werden. 
No. 224/3. 87. A. 4. v. Hanisch. 
Kriegsministerium. 
Departement für das Invaliden-Wesen. Berlin den 1. März 1887. 
Nr. 47. 
Wohlthätigkeit. 
Aus den für 1886/87 fälligen Zinsen der anläßlich der 50jährigen Dienst-Jubelfeier Seiner Majestät des Köni 
egründeten, ursprünglich für unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1813/15, nunmehr für solche 
des Militär-Ehrenzeichens bestimmten Puftung, haben Seine Majestät auf Vorschlag des Kriegsministeriums 
die nachbenannten 32 Inhaber des Militär-Ehrenzeichens zur Berücksichtigung mit Ehrengeschenken von je 
60 K auszuersehen geruht, und zwar: 
1) Joseph Peters, Feldwebel im 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin in Coblenz, 
2) Wilhelm Klein in Dayzig= 
3) Gottlieb Buchholz in Eydtkuhnen, Kreis Stallupönen, 
4) Jakob Rosteck in Solzien, Kreis Lyck, 
5) Martin Schmidt in Butzendorf, Kreis Konitz W.-Pr., 
6) Karl Jocks, Feldwebel der Halbinvaliden-Abtheilung II. Armeekorps in Stettin,
	        
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