Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. erlin den 30. März 1388. Nr. 11. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 910 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 67. 
Veränderte Bezeichnung Königlich Preußischer Truppentheile. 
Ich bestimme hierdurch: Das bisherige Löbniße= Orenapier-Regiment (2. Westpreußische Nr. 7 hat fortan 
die Bezeichnung „König Wilhelm Grenadier-Regiment Nr. 7“ und das bisherige Königs-Husaren-Regiment 
g. Rheinisches) Nr. 7 die Bezeichnung „Husaren-Regiment König Wilhelm Nr. 7" zu führen. Beide 
egimenter behalten den bisherigen Namenszug bei. Das Kriegsministerium hat diese Meine Bestimmung 
der Armee durch das Armee-Verordnungs-Blatt bekannt zu machen. 
Charlottenburg den 22. März 1888. 3 · 
Friedrich. 
An das Kriegsministerium. 
J habe beschlossen, auch ferner Chef des Grenadier-Regiments Kronprinz (1. Ostpreußisches) Nr. 1, sowie des 
2. Schlesischen Dragoner-Regiments Nr. 8 zu bleiben, und habe demzufolge durch Ordre vom heutigen Tage 
an die betreffenden Generalkommandos und Regiments-Kommandeure bestimmt, daß das Grenadier-Regiment 
Kronprinz (1. Ostpreußische) Nr. 1 künftig die Benennung „Kaiser-Grenadier-Regiment Nr. 1“ und das 
2. Schlesische Dragoner-Regiment Nr. 8 die Benennung „Kaiser-Dragoner-Regiment Nr. 8“ erhalten, und daß 
beide Regimenter in vorgephrtrbener Weise Meinen Namenszug führen, gewie daß Mein Namec als Chef der 
Regimenter in der Nangliste geführt werden soll. — Ferner habe Ich durch Ordre an die betreffenden 
Kommandeure Nachstehendes bestimmt: 
1. Das 2. Schlesische Grenadier-Regiment Nr. 11 erhält die Benennung „Grenadier-Regiment 
Kronprinz Friedrich Wilhelm Nr. 11“ mit unverändert bleibender Nummer in den Epaulettes 
und Schulterklappen. 
Das 5. Westfälische Infanterie-Regiment Nr. 53 erhält bei unverändert bleibendem Namen statt 
der Regiments-Nummer eine Krone in Epaulettes und Schulterklappen. 
Das Kürassier-Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2 erhält zum Andenken an die Hochselige 
Königin Luise ein X in Epaulettes und Schulterklappen. 
Bei den ad 1, 2 und 3 genannten Truppentheilen fällt Meine bisherige Führung als Chef 
— resp. à la suite — nunmehh fort. 
Das 2. Leib-Husaren-Regiment Nr. 2, dessen Chef Ihre Mcjestät die Kaiserin und Königin 
Victoria bleibt, hat künftig die Benennung „2. Leib-Husaren-Regiment Kaiserin Nr. 2“ und auf 
den Achselstücken Allerhöchstderen Namenszug anzulegen. Ihre Majestät wird ferner als Chef 
und nicht wie bisher als 2. Chef geführt. 
  
  
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