Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

i- 
4. 
□ 
S 
*i 
# 
  
Die 
Civildienst 
   
      
    
   
   
   
  
  
   
    
   
   
  
bz. 
zum 
Kosten nicht 
erforderlich 
ein 
ein 
ist er zur 
über 
   
  
   
      
   
   
  
  
dem den Fahneneid zu leisten und steht 
dann wie unter den esetzen. 
Nach Ausbildung in der Unteroffizierschule werden die 
in den Füsiliere an Infanterie= und Artillerie-Truppentheile 
überwiesen, zwar welche die Befähigung hierzu erworben haben, als 
Unteroffiziere. 
. Die Aufnahme in eine Unteroffizier-Vorschule ist von folgenden Bedingungen abhängig: 
Die Aufzunehmenden dürfen in der Regel nicht unter 15 und nicht über 16 Jahre alt sein. 
Dieselben sollen eine Körpergröße von mindestens 151 cm und einen Brustumfang von 
70—76 cm, bei einem Alter von 16 Jahren eine Körpergröße von mindestens 153 cm und einen 
Brustumfang von 73—79 em haben. 
Sie müssen sich untadelhaft geführt haben, vollkommen gesund, im Verhältniß ihrem 
Alter kräftig gebaut sowie frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu 
wosen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) 
prache haben. 
Sie müssen leserlich und im Allgemeinen richtig schreiben, Gedrucktes (in deutscher und 
lateinischer Druckschrift) ohne Anstoß lesen und die vier Grundrechmungarten rechnen können. 
d Bettnässer, Bruchleidende und mit Fußschweiß behaftete junge Leute dürfen nicht aufgenommen 
werden. 
Wer in eine Unteroffizier-Vorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 
14½ Jahre alt geworden ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich dem Bezirks- 
kommandeur seines Aufenthaltsortes vorzustellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen: 
u) ein Geburtszeugniß, 
b) den Konfirmations= bz. Einsegnungsschein, 
T) ein Unbescholtenheitszeugniß der Polizei-Obrigkeit, 
#) etwa vorhandene Schulzeugnisse. · 
Der Bezirkskommandeur veranlaßt die ärztliche Untersuchung, die schulwissenschaftliche Prüfung 
und die Aufnahme einer schriftlichen Verhandlung über die unter 3 erwähnte Verpflichtung, welche 
vom Vater oder Vormund mit zu unterzeichnen ist. 
Insoweit Stellen frei sind, erfolgt die Einberufung nach vollendetem 15. Lebensjahre in die Unter- 
offizier-Vorschulen Weilburg und Annaburg im Oktober, in die Unteroffizier-Vorschule Neubreisach 
im April jedes Jahres durch Vermittelung der Bezirkskommandeure. 
Diejenigen jungen Leute, welche 16 ½1 Jahre alt geworden sind, ohne einberufen worden zu 
sein, # von der Aufnahme ausgeschlossen und erhalten daher die eingesandten Papiere zurück. 
inberufenen haben sich zunaͤchst in das Stabsquartier des Bezirkskommandos zu begeben. 
Hier werden sie nochmals ärztlich untersucht und erhalten im Fall der Brauchbarkeit einen Vor- 
schuß in Höhe der für den zurückgelegten Marsch und den Weitermarsch nach der betreffenden 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.