—
Vorschule zuständigen Gebührnisse. Diese bestehen in Fahr= und Zehrgeldern. Erstere richten sich
bei Landwegen — nächste Poststraße — nach den tarifmäßigen Postfahrpreisen, ohne Rücksicht auf
das wirklich benutzte Beförderungsmittel, während bei Eisenbahnverbindung ein Militärfahrschein
auszustellen ist. Das Zehrgeld beträgt:
a) bei Reisen auf der Eisenbahn für jedes crr 0895 Pf.
b) bei Reisen auf dem Landweg für jedes s 1,5 Pf.
in beiden Fällen aber mindestens 1.4
Bei der Gestellung zum Eintritt in eine Unteroffizier-Vorschule müssen die Einberufenen mit einem
Paar guter Stiefeln und zwei neuen Hemden sowie mit 6 JX zur Beschaffung des erforderlichen
Putzzeuges versehen sein.
In den Unterofftzier-Vorschulen wird das zum Lebensunterhalt Nothwendige, einschließlich
der Kleidung und der Lehrmittel, unentgeltlich gewährt.
No. 63/4. 88. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 8. April 1888.
Nr. 78.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die ntterofffzierschulen 3 Potsdam, Biebrich, Ettlingen
en.
—
t
—
E□:
. Der Aufent
l
Ueberwei ungen von Unteroffizierschülern erfolgen nur an Infanterie= und Artillerie-Truppenlheile.
2
i
t
und Marienwerder eingestellt zu werden wün
Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen
wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.
Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit nur
zwei Jahre, in welcher Zeit dic jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und solchen Unterricht
erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizier=
standes (Feldwebel 2c.), des Militär-Verwaltungsdienstes (Zahlmeister 2c.) und des Civildienstes
zu erlangen. »
Der untereicht umfaßt: Lesen, Sreiben. und Rechnen, deutsche Sprache, Aufertiging aller
enges Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen
und Gesang.
Die masisch een Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.
halt in der Unteroffizierschule giebt den jungen Leuten keinen Aufpruch auf die
Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung und der erlangten
Diensttennteig des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden bereits auf den Unter-
ffizierschulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und treten bei ihrem Ausscheiden in das
Oeer sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.
Für die sertheilung an diese Truppentheile ist in erster Linie das dienstliche Bedürfniß maßse end,
ünsche der Einzelnen um Zutheilung an bestimmte Truppentheile nach Möglich-
wessen sollen die
it berücksichtigt werden.
eit
. Die Füsiliere ber Unteroffizierschulen stehen wie jeder andere Soldat des altiven Heeres unter
den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leiste
n.
6. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das
#
20. Jahr noch nicht vollendet haben.
er Einzustellende soll mindestens 157 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen
Gebrechen sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauch-
barkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.
Das Mindestmaß für den Brustumfang beträgt bei einem Alter von 17—18 Jahren
74—80 cm, von 18—19 Jahren 76—82 cm, nach zurückgelegtem 19. Lebensjahre 768—84 cm.
Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger
Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten
Zahlen kennen.
Der Einritt in eine Unteroffizierschule kann nur dann Fselen, wenn sich der Freiwillige zuvor
verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizierschule an einen Truppentheil noch
vier Jahre im aktiven Heere dienen.
Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, zwei Hemden und mit 6 4 zur Beschaffung
des erforderlichen Putzzeuges versehen sein. Im Uebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die