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mittelst — Nationales bewirkt, für welches das Muster 1 m
5.
No. 63/4. 38.
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153 cm und einen Brustumfang von 73—79 cm haben. Der Entwickelung der Brustorgane ist bei
der ärztlichen Untersuchung die größte Aufmerksamkeit zu schenken und genau zu prüfen, ob dieselben
vollständig gesund sind und mit dem übrigen Bau des Körpers in Größe und Thätigkeit übereinstimmen.
Auf dem rechten Auge muß volle Sehschärfe vorhanden sein, auf dem linken muß die letztere mehr
als die Hälfte betragen. Kurzsichtigkeit, bei welcher der Fernpunktsabstand auf dem rechten Auge
70 cm oder weniger beträgt, schließt von der Einstellung aus. Die Ergebnisse der Untersuchung
jedes einzelnen Auges — bei verdecktem anderen Auge — sind unter Benutzung der Snellen'schen
Sehproben in unreduzirten Zahlen anzugeben. (Vergl. §. 4, 8 der Dienstanweisung zur Beurtheilung,
der Militärdienstfähigkeit 2c. vom 8. April 1877.)
Beide Ohren müssen normale Hörweite besitzen.
Die in der Anlage 1 der Rekrutirungs-Ordnung verzeichneten Fehler machen der Mehrzahl nach
zur Aufnahme ungeeignet, wenn sie nicht sehr unbedeutend sind, oder sich noch beheben
lassen. Dieselben sind in dem ärztlichen Attest in jedem Fall zu erwähnen. »
Die in Gemäßheit des §. 63,2 der Dienstanweisung vom 8. April 1877 auszustellenden militär-
ärztlichen Atteste haben sich darüber auszusprechen, ob der Untersuchte im Verhältniß zu seinem
Alter gut, genügend oder mangelhaft entwickelt ist sowie ob derselbe voraussichtlich mit dem
vollendeten 18. bz. 19. Lebensjahre völlig felddienstfähig sein wird.
B. Unterosfizierschulen.
Zu den im §. 63, 1 der Dienstanweisung vom 8. April 1877 enthaltenen Vorschriften treten nach-
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stehende Bestimmungen hinzu:
1.
Das Mindestmaß für den Brustumfang beträgt bei einem Alter von 17—18 Jahren 74—80 em,
von 18—19 Jahren 76—82 em, nach zurückgelegtem 19. Lebensjahre 78— 84 cm. Der Entwickelung
der Brustorgane ist bei der ärztlichen Untersuchung die größte Aufmerksamkeit zu schenken und
genau zu prüfen, ob dieselben vollständig gesund sind und mit dem übrigen Bau des Körpers in
Größe und Kbätigleit übereinstimmen. · ·
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oder weniger beträgt, schließt von der Einstellung aus. Die Ergebnisse der Untersuchuͤng jedes
einzelnen Auges — bei verdecktem anderen Auge — sind unter Benutzung der Snellen'schen Seh-
proben in unreduzirten Zahlen anzugeben.
Beide Ohren müssen normale Hörweite besitzen.
Die in der Anlage 1 der Rekrutirungs-Ordnung verzeichneten Fehler machen der Mehrzahl
nach zur Aufnahme ungeeignet, wenn sie nicht sehr unbedeutend sind, oder sich noch
beheben lassen. Dieselben sind in dem nach §. 63 der Dienstanweisung vom 8. April 1877 aus-
zustellenden ärztlichen Attest in jedem Fall zu erwähnen. Der Absatz 2 des §. 7 lder genannten
Dienstanweisung hat keine Anwendung zu finden, da es sich um die körperliche Brauchbarkeit für
eine Unteroffizierschule handelt, deren Zöglinge vielmehr unter Berücksichtigung des an ihre körperliche
Tüchtigkeit besonders hohe Anforderungen stellenden künftigen Berufs als Unteroffiziere zu beurtheilen
sind und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie beiten müssen.
In dem militärärztlichen Attest ist auszusprechen, ob der Unter
mangelhaft entwickelt ist.
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uchte gut, genügend oder
II. Anmelde-Papiere.
Die Anmeldung bei der Inspektion der Enfentereschulen wird seitens der Bezirkskommandos
aßgebend ist.
eem Nationale sind als besondere Anlagen beizufügen: "
Der Meldeschein (F. 83 der Ersatzordnung) in denjenigen Fällen, in welchen es sich um die Auf-
nahme von Freiwilligen in eine U#srasscterschue handelt.
1—
2. Eine nach Maßgabe des Musters 2 mit dem Freiwilligen aufzunehmende Verhandlung, in welcher
sich der Betreffende verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizierschule an einen
Truppentheil noch vier Jahre im aktiven Heere zu dienen.
3. Eine gleichartige, nach Maßgabe des Musters 3 aufzunehmende Verhandlung, in welcher der für eine
Unteroffizier-Vorschule Angemeldete sich zum Uebertritt in eine Unteroffizierschule und demnächst zur
Erfüllung einer entsprechenden Dienstzeit im aktiven Heere verpflichtet.
4. Ein Prüfungs-Nachweis nach Muster 4.
Das ärztliche Attest.
. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.