Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Nr. 101. 
Veränderungen in der Eintheilung und Dislokation der Truppen des I. und II. Armeekorps. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich nachstehende Veränderungen in der Eintheilung und Dis- 
lokation der Truppen des I. und kI. Armeekorps. 
A. Infanterie. 
Das 3. Ostpreußische Grenadier-Regiment Nr. 4 garnisonirt in Zukunft mit dem Stabe, dem I. 
und II. Bataillon in Allenstein, mit dem Füsilier-Bataillon in Ortelsburg, das 7. Ostpreußische Infanterie- 
Regiment Nr. 44 mit dem Stabe, dem I. und II. Bataillon in Deutsch-Eylau (eventuell mit einem dieser 
Bataillone in Neidenburg), mit dem Füsilier-Bataillon in Soldau, das W Jäger-Bataillon Nr. 1 
in Osterode. Diese Verlegungen sollen aber erst stattfinden, wenn eine dem dienstlichen Interesse entsprechende 
Unterkunft sichergestellt ist. 
B. Kavallerie. 
Es werden verlegt: 
das Neumärkiche Dragoner-Regiment Nr. 3 nach Bromberg unter gleichzeitigem Uebertritt zur 4. Kavallerie- 
rigade, 
das hommersi= Dragoner-Regiment Nr. 11 in die zeitigen beziehungsweise beabsichtigten Garnisonen des 
33 Ulanen-Regiments Nr. 8 unter Uebertritt in den Verband des I. Armeekorps 
und zwar zur 2. Kavallerie-Brigade, » 
das Ospreußisce Ulanen-Regiment Nr. 8 nach r (vorläusig mit je einer Eskadron nach Goldap und 
Marggrabowa) unter Uebertritt zur 1. Kavallerie-Brigade. 
Diese Verlegungen gelangen nach Abschluß der diesjäfaigen erbstübungen zur Ausführung; gleich- 
zeitig tritt das zeie Husaren-Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5 zur 3. Kavallerie-Brigade über. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Charlottenburg, den 12. April 1888. 
Friedrich. 
· Bronfartv.Schclendorff. 
An das Kriegsministerium. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 25. April 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 268/88. Geb. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 102. 
Abzeichen für die Richtkanoniere der Feld- und Fuß-Artillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme daß die Richtkanoniere der Feld- und d ner ein 
besonderes Abzeichen nach der Mir vorgelegten Probe auf dem linken Unterärmel des Waffenrocks zu tragen 
haben. Diese Auszeichnung darf von den Regimentskommandeuren alljährlich an vier Achllanonene jeder 
Batterie beziehungsweise Kompagnie am Ende ihres ersten Dienstjahres verliehen werden. Ich beauftrage das 
Kriesminsteriung hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Charlottenburg, den 12. April 1888. 
riedrich. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Mai 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß dieses Abzeichen Allerhöchster Bestimmung zufolge " 
für die Feld-Artillerie 
in einer Granate mit drei Flammen, wie sie das 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment auf den 
AUchselklappen trägt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.