Verwaltungsrath der Lebensversicherungs-Anstalt 4
für die Armee und Marine. Berlin den 2. Mai 1888.
Nr. 111.
Bekanntmachung
der gensverscherungs Rostal. für die Armee und Marine.
Die fünfzehnte ordentliche nnelberennlen der Mitglieder der Lebensversicherungs-Anstalt
für die Armee und Marine (confr. . 11 des Statuts) ist auf
Dienstag, den 12. Juni 1888, Mittags 12 Uhr
festgesetzt worden und wird im Sitzungssaal der Anstalt, Linkstraße Nr. 421, abgehalten werden.
Tages-Ordnung:
Vorlage des fünfzehnten Rechenschafts-Berichtes für das Jahr 1887 und Ertheilung der Decharge.
II.
Nach Schluß der ordentlichen Generalversammlung findet daselbst
eine außerordentliche Generalversammlung statt.
Tages-Ordnung:
Statuten-Aenderung.
v. Grolman
Generallieutenant und Direktor des # sur das. Invalidenwesen im Kriegsministerium,
orsitzender.
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 20 bis 25 zum Exerzir-Reglement für die Fuh-Artillerie,
Nr. 65 bis 70 zur Anleitung für die Bedienung der Fest unge- und Belagerungsgeschütze,
Nr. 8 bis 21 zu „die 3,7 cm-Revolverkanone der Land- erie und ihre Munition nebst. Vorschriften über
Behandlung und Instandhaltung"“,
Nr. 9 bis 31 t dem tau eines Reglements zur Bedienung, Behandlung und Handhabung der 3,7 cm-
Revolverkanone der Land-Artillerie
Nr. 4 zu dem Entwurf einer Vorschrift über das Fertigmachen der Patronen für die 3,7 om-Revolverkanone
der Land-Artillerie und das Wiederherstellen beschossener 3,7 cm- Patronenhülsen,
Nr. 9 bis 13 zu dem Entwurf der Vorschrift für das Anschießen der Geschütrohre und Laffeten,
Nr. 31 bis 57 zur Vorschrift für die Untersuchung gebrauchter Geschützrohre,
Nr. 7 bis 10 zur Vorschrist für die Untersuchung und Abnahme neuer Geschützrohre. I. Theil,
Nr. 7 zur risiunt achweisung
3 ür ein Fuß-Arlillerie- wer 2 Landwehr-Fuß-Artillerie-Bataill
14½# eine Park-Kompagn
Nr. 87 * ur ahweisuns dere zur Ausrüstung der Laboratorien bei den Artillerie-Depots erforderlichen
eräthschafte
Nr. 1 zu den Bestimmungen über die Organisation der Oberfeuerwerkerschule,
Nr. 1 und 2 zur Vorschrift: „Der leichte Festungs-Telegraph C/87
Nr. 49 bis 65 zu dem Reglement über die Namhalverpskegung der Truppen im Frieden.