Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Verwaltungsrath der Lebensversicherungs-Anstalt 4 
für die Armee und Marine. Berlin den 2. Mai 1888. 
Nr. 111. 
Bekanntmachung 
der gensverscherungs Rostal. für die Armee und Marine. 
Die fünfzehnte ordentliche nnelberennlen der Mitglieder der Lebensversicherungs-Anstalt 
für die Armee und Marine (confr. . 11 des Statuts) ist auf 
Dienstag, den 12. Juni 1888, Mittags 12 Uhr 
festgesetzt worden und wird im Sitzungssaal der Anstalt, Linkstraße Nr. 421, abgehalten werden. 
Tages-Ordnung: 
Vorlage des fünfzehnten Rechenschafts-Berichtes für das Jahr 1887 und Ertheilung der Decharge. 
II. 
Nach Schluß der ordentlichen Generalversammlung findet daselbst 
eine außerordentliche Generalversammlung statt. 
Tages-Ordnung: 
Statuten-Aenderung. 
v. Grolman 
Generallieutenant und Direktor des # sur das. Invalidenwesen im Kriegsministerium, 
orsitzender. 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 20 bis 25 zum Exerzir-Reglement für die Fuh-Artillerie, 
Nr. 65 bis 70 zur Anleitung für die Bedienung der Fest unge- und Belagerungsgeschütze, 
Nr. 8 bis 21 zu „die 3,7 cm-Revolverkanone der Land- erie und ihre Munition nebst. Vorschriften über 
Behandlung und Instandhaltung"“, 
Nr. 9 bis 31 t dem tau eines Reglements zur Bedienung, Behandlung und Handhabung der 3,7 cm- 
Revolverkanone der Land-Artillerie 
Nr. 4 zu dem Entwurf einer Vorschrift über das Fertigmachen der Patronen für die 3,7 om-Revolverkanone 
der Land-Artillerie und das Wiederherstellen beschossener 3,7 cm- Patronenhülsen, 
Nr. 9 bis 13 zu dem Entwurf der Vorschrift für das Anschießen der Geschütrohre und Laffeten, 
Nr. 31 bis 57 zur Vorschrift für die Untersuchung gebrauchter Geschützrohre, 
Nr. 7 bis 10 zur Vorschrist für die Untersuchung und Abnahme neuer Geschützrohre. I. Theil, 
Nr. 7 zur risiunt achweisung 
3 ür ein Fuß-Arlillerie- wer 2 Landwehr-Fuß-Artillerie-Bataill 
14½# eine Park-Kompagn 
Nr. 87 * ur ahweisuns dere zur Ausrüstung der Laboratorien bei den Artillerie-Depots erforderlichen 
eräthschafte 
Nr. 1 zu den Bestimmungen über die Organisation der Oberfeuerwerkerschule, 
Nr. 1 und 2 zur Vorschrift: „Der leichte Festungs-Telegraph C/87 
Nr. 49 bis 65 zu dem Reglement über die Namhalverpskegung der Truppen im Frieden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.