Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Nr. 115. 
Ausrllstung und Bewaffnung des Regiments der Gardes du Corps und der Kürassier-Regimenter. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bei Meinem Regiment der Gardes du Corps sowie bei 
sämmtlichen Kürassier-Regimentern der Küraß für die feldmarschmäßige Ausrüstung in Wegfall kommt und 
daß diese Regimenter mit dem Karabiner M/71 unter Fortfall des Revolvers M/79 bewaffnet werden. Das 
Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Charlottenburg den 12. Mai 1888. . · 
Friedrich. 
* Bronsfart v. Schellendorfs. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. Mai 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht. Die 
dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen werden den betreffenden Königlichen Generalkommandos hen- 
Schießen der Gemeinen mit dem Nevolver ist bei den vorgenannten Regimentern einzustellen. 
No. 318/5. 38. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 116. 
Beförderung der Unterroßärzte zum Roßarzt. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich in Abänderung des §. 22 der Militär-Veterinärordnung 
vom 6. Mai 1886, daß Unterroßärzie, welche die thierärztliche Fachprüfung mit dem Prädikat „sehr gut“ 
bestanden haben, nach sechsmonatlicher, mit „gut“ nach einjähriger, mit „genügend“ nach wesihriger Dienstzeit 
als Unterroßärzte zur Beförderung zum Rcharzt in Vorschlag gebracht werden können. Die Truppentheile 
haben indeß nur solche Persönlichkeiten vorzuschlagen, welche sich durch Pflichttreue und praktische Brauchbarkeit 
der Beförderung würdig gemacht haben. 
Berlin den 16. Mai 1888. · 
In Vertretung Seiner Wajestät des Kaisers und Königs. 
Wilhelm, 
Kronprinz. 
Bronsart v. Schellendorfs. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 20. Mai 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 220/5. 88. A. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 117. 
Ehreupreise für hervorragende Schießleistungen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß alljährlich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel 
bei der Infanterie, den Unteroffizierschulen sowie den Jägern und Schützen ein Preisschießen der Offiziere 
und ein Preisschießen der Unteroffiziere (Oberjäger) stattsindet. Auf Grund der Schießergebnisse erhalten die 
besten Schützen unter den Offizieren und die besten Schützen unter den Unteroffizieren (Oberjägern) in 
Meinem Namen Preise, welche mit einer entsprechenden Bezeichnung und dem Namen des Beliehenen zu ver- 
sehen sind. Die weiteren Ausführungsbestimmungen hat das Kriegsministerium zu treffen. 
Charlottenburg den 17. Mai 1888. 
riedrich. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium.
	        
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