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Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. terlin den 15. Juni 1888. Nr. 18.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 141.
Armee-Befehl.
Während die Armee soeben erst die äußeren Trauerzeichen für ihren auf alle Zeiten in den Herzen fort-
lebenden Kaiser und König Wilhelm I., Meinen hochverehrten Großvater, ablegte, erleidet sie durch den heute
Vormittag 11 Uhr 5 Minuten erfolgten Tod Meines theuren innig geliebten Vaters, des Kaisers und Königs
Friedrich III. Majestät, einen neuen schweren Schlag.
Es sind wahrlich ernste Trauertage, in denen Mich Gottes Fügung an die Spitze der Armee stellt,
und es ist in der That ein tief bewegtes Herz, aus welchem Ich das erste Wort an Meine Armece richte.
Die Zuversicht aber, mit welcher Ich an die Stelle trete, in die Mich Gottes Wille beruft, ist
unersch ütterlich fest, denn Ich weiß, welchen Sinn für Ehre und Pflicht Meine glorreichen Vorfahren in die
s“tW gomllanzt haben, und Ich weiß, in wie hohem Maße sich dieser Sinn immer und zu allen Zeiten
gewährt hat.
In der Armee ist die feste unverbrüchliche Zugehörigkeit zum Kriegsherrn das Erbe, welches vom
Vater auf den Sohn, von Generation zu Generation geht, — und ebenso verweise Ich auf Meinen Euch
Allen vor Augen stehenden Großvater, das Bild des glorreichen und ehrwürdigen Kriegsherrn, wie es schöner
und zum Herzen sprechender nicht gedacht werden kann, — auf Meinen theuren Vater, der Sich schon als
Kronprinz eine Ehrenstelle in den Annalen der Armee erwarb, — und auf eine lange Reihe ruhmvoller
Vorfahren, deren Namen hell in der Geschichte leuchten und deren Herzen warm für die Armee schlugen.
o gehören wir zusammen — Ich und die Armee, — so sind wir für einander geboren und so
wollen wir unauflöslich fest zusammenhalten, möge nach Gottes Willen Friede oder Sturm sein.
Ihr werdet Mir jetzt den Eid der Treue und des Gehorsams schwören — und Ich gelobe, stets
dessen eingedenk zu sein, daß die Augen Meiner Vorfahren aus * Welt auf Mich hernieder sehen und
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daß Ich ihnen dermaleinst Rechenschaft über den Ruhm und die
Schloß Friedrichskron den 15. Juni 1888.
hre der Armee abzulegen haben werde!
Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juni 1888.
Vorstehender Allerhöchster Armee-Befehl wird bierurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß unmittelbar an die Verlesung desselben sich die Vereidigung auf Seine Majestät Wilhelm II.
zu schließen hat.
No. 332/6. 38. K. M. Bronsart v. Schellendorff.