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Nr. 142.
Armee-Befehl.
Ich bestimme hiermit:
Die Trauer um des verewigten Kaisers und Königs Iricdeih III. Maistt hat auf die
Dauer von 44 Wochen von heute ab in folgender Weise in der Armee stattzufinden: In den
ersten vier Wochen tragen die Generale das Achselband und das Generalsabzeichen zur gestickten
Uniform, sämmtliche Osfiziere den Adler rc. und die Kokarde am Helm 2c., die Schärpe, Achsel-
stücke, Passanten, das Portepee und beziehungsweise das Kartouchebandolier mit Flor überzogen,
sowie einen Flor am linken Oberarm. Die General-Adjutanten, Generale à la soe und Flügel-
Adjutanten tragen die Achselbänder, die Husaren= und Ulanen-Offiziere die Fangschnüre und das
Nal#onal-Abzeichen, die Offiziere der Jäger und Schützen das National-Abzeichen gleichfalls mit
Flor überzogen. In den letzten zwei Wochen wird von sämmtlichen Offizieren nur der Flor um
den linken Oberarm getragen. Für die Hanitts Offiire und die Beamten der Armee gelten
die gleichen Bestimmungen in entsprechender Weise. An den Fahnen 2c. werden während der
sechs Wochen zwei lange herabhängende Flore getragen, welche unter der Spitze zu befestigen
.siind. — Während der ersten acht Tage der Trauerzeit ist bei den Truppen kein Spiel zu rühren.
Schloß Friedrichskron den 15. Juni 1888.
Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juni 1888.
Vorstehender Allerhöchster Armee-Befehl wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 333/6. 88. K. M. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juni 1888.
Nr. 143.
Verwendung von schwarzem Siegellack zum Verschluß von Dienstschreiben 2c.
Aus Veranlassung des Hinscheidens Seiner Majestät des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich III. sind
im Bereich des Militär-Ressorts während der nächsten 1% ochen alle Dienstschreiben= schwarz zu Voeell, bz.
mit schwarzfarbigen Stempelmarken zu verschließen, sowie die Allerhöchsten Orts vorzulegenden Berichte mit
einem schwarzen Trauerrande zu vershen
No. 317. 6. 38. K. M. Bronsart v. Schellendorff.