— 37 —
II. Königreich Sachsen.
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.i)
Berlin den 6. Juni 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehr-
anstalten veröffentlicht, welchen provisorisch gestattet worden ist,
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst auszustellen
Diese Anstalten dürfen solche Jeugnise nur denjenigen ihrer
Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichts-
behörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-
Kommissars abzuhaltende Entlafsungaprösung wohl bestanden haben.
Verzeichniß.
I. Königreich Preußen.
1. Das Knaben-Institut des Dr. Künkler (früher Privat-
Ergshungg Anstalt von Dr. Künkler und Dr. Burkart)
brich,
2. das ht g- Instint von W. Brötz (früher Nuoff-Hassel)
zu Pomlzan! a.
. die Lehr-- und Epiehung= Anstalt des Dr. A onoch (früher
Schenck-Garnier) zu Friedrichsdorf bei Homb urg,
. das Ekziehungs= Institut von Karl Harrach zu St. Goars-=
—
— — —
8 8
5. die kathelische Knaben-Unterrichts= und Erziehungs- Anstalt
von Gerhard Loben zu Kemperhof bei Coblenz,
* Dies Anstalt ist besugt. denjenigen ihrer Schüler Befähigungs-
zeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Regierungs-Kommissar
abgehaltenen Schlußprüfung basgeihan haben, daß sie den ersten
(IWefährigen) und zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht
5 6h 206 Lehrpensum genügend angeeignet haben.
mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen
ovbligkhorischn Unterricht im Latein.