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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. gerlin den 12. Juli 1888. Nr. 21.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler 4 Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. Der Preis der Anlage zu Nr. 20 beträgt 30 A. — Die Expedition liefert
auch nur auf einer Seite bedruckte, zum Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen
Pränumerationspreise von 1.4 90 X durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu bsziehen.
Nr. 160.
Veränderte Bezeichnung Königlich Preußischer Truppentheile.
Ich bestimme hierdurch: Das bisherige König Wilhelm Grenadier-Regiment Nr. 7 hat fortan die Bezeichnung
„König Wilhelm I. Grenadier-Regiment (2. Westpreußisches) Nr. 7“ und das bisherige Husaren-Regiment
König Wilhelm Nr. 7 die Bezeichnung „Husaren-Regiment König Wilhelm I. (1. eeinsscheh Nr. 7“ zu
führen. Das Kriegsministerium hat diese Meine Bestimmung durch das Armee-Verordnungs-Blatt bekannt
zu machen und Mir Proben für die durch die Ziffer „I“ zu vervollständigenden Namenszüge der beiden
Regimenter vorzulegen.
Potsdam den 21. Juni 1888.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 5. Juli 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 15/7. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 161.
Veränderte Bezeichnung Königlich Preußischer Truppentheile.
ch bestimme hierdurch: Das bisherige Kaiser-Grenadier-Regiment Nr. 1 und das Kaiser-Dragoner-Regiment
Nr. 8 führen fortan die Beeichnung „Grenadier-Regiment König Friedrich III. (1. creuftsche) r. 1“
und bz. „Dragoner-Regiment König Friedrich III. (2. Schlesisches) Nr. 8“; beide behalten den bisherigen
Namenszug. Das Grenadier-Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm Nr. 11 nimmt die Provinzialbezeichnung
wieder an und heißt also „Grenadier-Regiment Kronprigz. Friedrich Wilhelm (2. Schlesisches) Nr. 118. —
Das Kriegsministerium hat diese Meine Bestimmung der Armee bekannt zu machen.
Potsdam den 21. Juni 1888.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 819/6. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.