Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 26. JAuli 1888. Nr. 22. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler 4 Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
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Der er viertelährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt . 1. ** Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer ersolst auch der Berkau einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wir dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine erelgermübigne sestgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. lrule sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 168. 
Hauptquartier Seiner Majestät des Kaisers und Königs. 
Ich bestimme zur Regelung des Dienstes Meiner militärischen Umgebung das Folgende: Diejenigen nach der 
Ordre Meines oeligen Herrn Vaters vom 22. März d. J. dienstthuenden General-Adjutanten, Generale 
à la suite und Flügel- djutanten, welche sich im unmittelbaren Dienst bei Meiner Person befinden, bilden 
Mein Hauptquartier; zu demselben gehören ferner die Leib-Gendarmerie und die Schloß-Garde-Kompagnie in 
Bezug auf ihre dienstliche Verwendung. — Als Kommandant Meines Hauptquartiers fungirt der dienstthuende 
General-Adjutant nach Maßgabe Meiner hierüber ihm ert beilen Befehle und führt derselbe den dieser Funktion 
entsprechenden Diensttitel. — Ich ersuche Sie, dies der Armee bekannt zu machen. 
Potsdam den 7. Juli 1888. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juli 1888. 
Vorstchende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 359/7. 8 Bro onsart v. Schellendorff. 
Nr. 169. 
Veränderte Unterstellung von Fuß-Artillerie-Truppentheilen unter Generalkommandos. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß mit dem 1. Oktober 1888 das Schleswigsche Fuß- 
Artillerie-Bataillon Nr. 9 vom IX. zum VII., das Brandenburgische Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3 (General= 
Felhzeugeie vom III. zum Xl. Armerkorps übertritt. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere 
zu veranlassen 
Marmor-Palais den 9. Juli 1888. " 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juli 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zu 1ue Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 308/7. 8 Bronsart v. Schellende
	        
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