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Armee- Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 26. JAuli 1888. Nr. 22.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler 4 Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 168.
Hauptquartier Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
Ich bestimme zur Regelung des Dienstes Meiner militärischen Umgebung das Folgende: Diejenigen nach der
Ordre Meines oeligen Herrn Vaters vom 22. März d. J. dienstthuenden General-Adjutanten, Generale
à la suite und Flügel- djutanten, welche sich im unmittelbaren Dienst bei Meiner Person befinden, bilden
Mein Hauptquartier; zu demselben gehören ferner die Leib-Gendarmerie und die Schloß-Garde-Kompagnie in
Bezug auf ihre dienstliche Verwendung. — Als Kommandant Meines Hauptquartiers fungirt der dienstthuende
General-Adjutant nach Maßgabe Meiner hierüber ihm ert beilen Befehle und führt derselbe den dieser Funktion
entsprechenden Diensttitel. — Ich ersuche Sie, dies der Armee bekannt zu machen.
Potsdam den 7. Juli 1888.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juli 1888.
Vorstchende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 359/7. 8 Bro onsart v. Schellendorff.
Nr. 169.
Veränderte Unterstellung von Fuß-Artillerie-Truppentheilen unter Generalkommandos.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß mit dem 1. Oktober 1888 das Schleswigsche Fuß-
Artillerie-Bataillon Nr. 9 vom IX. zum VII., das Brandenburgische Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3 (General=
Felhzeugeie vom III. zum Xl. Armerkorps übertritt. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere
zu veranlassen
Marmor-Palais den 9. Juli 1888. "
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juli 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zu 1ue Kenntniß der Armee gebracht.
No. 308/7. 8 Bronsart v. Schellende