Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Nr. 177. 
Instrumentirung der Musillapelen der Pionier-Bataillone und der Fuß-Artillerie-Regimenter. 
ignalinstrument der Fuß-Artilleric. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
— 
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—— 
Den Musikkapellen der Pionier-Bataillone wird die Ausrüstung mit Schlagzeug (große und kleine 
Trommel, Becken und eventuell Glockenspiel) gestattet. Die Zahl der für die genannten Bataillone 
etatsmäßigen Hornisten sowie der nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 30. August 1883 
genehmigien Hülfshornisten darf unter keinen Umständen überschritten werden. Besondere Mittel 
zur Ausrüstung mit Schlagzeug werden nicht gewährt. 
Die Musikkapellen der uß= Artllerie Regimemter sind für Janitscharenmusik zu instrumentiren. 
Die Ueberführung der gegenwärtig Blechmusik führenden Kapellen zur Janitscharenmusik hat 
allmählig und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu erfolgen. 
Als Signalinstrument wird bei der Fuß-Artillerie anstatt der Signaltrompete mit Banderoll das 
Si nolhorn Cer Infanteri mit Riemen eingeführt. Die Signaltrompeter der Fuß-Artillerie 
gien ünftig Signalhornisten, der Stabshornist und die Hornisten Stabshoboist beziehungsweise 
Hoboisten. 
Die Signale Nr. 6 bis einschließlich 9 im Anhang 1 und II des ersten Abschnitts des Exerzir= 
Reglements für die Fuß-Artillerie kommen in Wegfall und treten an deren Stelle die Signale: 
Kommandeur-, Adjutanten-Ruf, Wecken (Signal Nr. 13 der Infanterie) und Locken zum Zapfen- 
streich (Signal Nr. 28 der Infanteri 
  
  
rie). 
Die weiteren Ausführungs-Bestimmungen hat das Kriegsministerium zu treffen. 
Marmor-Palais den 28. Juni 1888. 
An das Kriegsministerium. 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. Juli 1888. 
In Ausführung der vorstehenden Allerhöchsten Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegsministerium 
Folgendes: 
Zu 2. 
Zu 3. 
Als allgemeiner Anhalt für die Instrumentirung der Musikkapellen der Fuß-Artillerie-Regimenter 
dient nachstehende Festsetzung: · 
2Flöen(bz.1Flöteund1Glockenfptcl), 
1 Es-Clarinette, 
B.-Clarinetten, 
Oboe, 
  
  
agot, 
Flügelhörner, 
Trompeten, 
Waldhörner, 
Tenorhörner, 
Baryton, 
Posaunen, 
F-Baß, 
B-Bässe, 
1 große Trommel, 
1 kleine Trommel. 
Die bei der Fuß-Artillerie vorhandenen Trompeten nebst Banderolls, mit Ausnahme derjenigen 
für die berittenen Trompeter 2c. der bespannt aufzustellenden Formationen, dn nach den Bestim- 
mungen der Königlichen Generalkommandos an die Feld-Artillerie= bz. Kavallerie-Regimenter, 
welche dafür den bopperch zu entrichten haben, abzugeben. Aus diesen Mitteln ist der Kriegs- 
  
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