Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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bedarf an Signalhörnern mit Riemen zu beschaffen und als eiserner Bestand auf das Bekleidungs- 
Konto der Fuß-Artillerie-Truppentheile zu übernehmen. 
ür den nach den Etatspreisen zu ermittelnden Mehrwerth der abzuschreibenden Trompeten 
rl apberolls sind andere Gegenstände innerhalb des Kriegsbedarfs dem eisernen Bestande 
zuzuschreiben. 
No. 208/7. 88. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 178. 
Protektorat über die Kronprinz-Stiftung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich das Protektorat über die Kronprinz-Stiftung übernehmen und 
bestimme, daß die Verwaltung derselben nach den bisher maßgebend gewesenen Grundsätzen geführt werde. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Marmor-Palais den 12. Juli 1888. « 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juli 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
No. 732/7. 88. C. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Juli 1888. 
Nr. 179. 
Vereinfachung und Kostenersparniß bei Garnisonbauten. 
Zur Verminderung der Neubaukosten von Garnisongebäuden sind gegen die jetzt übliche Bauweise allgemein 
noch folgende Vereinfachungen zulässig: 
1. Die Anlage von Kellergeschossen erfolgt nur in solchen Fällen und in dem Umfange, als es der 
Bedarf an Kellerräumen bedingt. · 
m Uebrigen wird das Erdgeschoß nicht unterkellert und nur in geeigneter Weise gegen 
Erdfeuchtigkeit und Kälte geschützt. Die vollständige Unterkellerung verdient indessen den Vorzug 
vor der theilweisen, wenn wegen tiefer Fundamente oder hoher Lage des Erdgeschosses mit der- 
selben nicht wesentliche Mehrtosten verbunden sind. 
. Eine Ueberwölbung der Keller ist in solchen Näumen erforderlich, in welchen, wie in Koch= und 
Waschküchen, Dunßt erzeugt werden, durch welche nicht massive Decken leiden, oder wenn, wie in 
Vorrathskellern, die Erhaltung einer bestimmten Wärme nothwendig ist. Andere Keller erhalten 
in der Regel Balkendecken. 
Kellergeschosse, welche durchweg Balkendecken haben, erhalten eine gerinzerr Gesammthöhe, als 
gewölbte Kellergeschosse. Die Höhe zwischen den Fußböden ist bei Balkenkellern in der Regel 
auf 2,75 m zu bemessen. 
Korridore (Gäte) erhalten in der Regel Balkendecken; nur über den Austritten der massiven 
Treppen werden die Decken der Gänge gewölbt. 
Wo die Beschaffung guter Verblendsteine mit unverhältnißmäßigen desten verbunden ist und 
namentlich bei Gebäuden, die cinem voraussichtlich nicht dauernden Bedürfniß dienen sollen, kann 
statt der Verblendung ein solider Luz angewendet werden. Die Abdeckungen der Gesimse 
bedürfen besonderer Sorgfalt, wenn die Gesimse gezogen werden; zweckmäßiger es, bie letzteren, 
je nach den örtlichen Verhältnissen, in Werksteinen oder in Ziegeln auszuführen, voch sind auch 
bei dieser Ausführung Zinkabdeckungen erforderlich, um die Abwässerung zu sichern. 
Die Balken tragenden Frontwände werden bei Gebäuden von gewöhnlichen Abmessungen der 
inneren Räume im obersten Geschoß 1½ Stein stark ausgeführt. In den darunter liegenden 
Geschossen wird jede um einen halben Stein zunehmende Stärke durch zwei Geschosse angewendet. 
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