Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Kriegsministerium. 
Remontirungs-Abtheilung. Berlin den 27. Juli 1888. 
r. 
Bewerbung um Anstellung als Ober-Roßarzt bei den Remonte-Depots. 
Oder-Noßärzte der Armee bz. Roßärzte, welche die Prüfung als Ober-RoHarzt bestanden, die Berechtigung 
auf Civilversorgung haben und Willens sind, für den Fall des Bedarfs in die Stelle eines Ober-Roßarztes 
in der Remonte-Depot-Verwaltung einzutreten, werden hierdurch aufe ordert, behufs der Notirung ihre 
diesfälligen Gesuche unter Vorlegung des Nationals bz. Lebenslaufs nebst Führungs-Attest durch ihre vor- 
gesetzte Behörde der Abtheilung einzureichen. 
Das Gehalt der Stelle beträgt jährlich 1800 bis 2100 „/X, dazu ein Natural-Deputat mit freier 
Wohnung im pensionsfähigen Werthe von 76004 
No. 2835,7. 88. R. A. v. Troschke. 
Kriegsministerium. 
Medizinal-Abtheilung. Berlin den 28. Juli 1888. 
Nr. 184. 
Tekturen zur Kriegs-Sanitäts-Ordnung vom 10. Januar 1878. 
Beilage 6 Seite 405/445 — Oekonomischer Etat — nebst Packordnungen. 
Beschreibung des Kranken= und Verbindezeltes nebst Abbildungen. 
Die vorbezeichneten Nachträge sind im Verlage der Königlichen Hostuchhandlunh von E. S. Mittler 
und Sohn, Berlin SW., Kochstraße Nr. 68—70, und zwar bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 
45 Pf. für das Exemplar zu beziehen. 
J. V. 
No. 1287/7. 88. Al. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 31. Juli 1888. 
Nr. 185. 
Abänderung des Preis-Tarifs über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. Berlin im Juli 1886. 
Im Anhang lfd. Nr. 4 bis 15 und in der zweiten Jertsehung Ifd. Nr. 1266 bis 1269 ist in die Spalte 
Bemerlungen nachstehender Vermerk aufzunehmen: „Einschließlich der Lieferung von O/ kg Terebine“. 
it Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Abänderung sindet die Ausgabe von Tekturen nicht statt. 
No. 875/6. 88. A. 6. v. Blume. 
Kriegsministerium. 6 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 4. August 1888. 
Nr. 186. 
Stempeln der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke. 
Die Bezirkskommandos haben fortan bei Neubeschaffungen für ihr Personal Bekleidungs= und Ausrüstungs- 
stücke in gleicher Weise zu stempeln, wie dies in der Verfügung vom 23. Juni d. J. — Armee-Verordnungs- 
Blatt Seite 144 — für die Waffen angeordnet ist. 
Bezüglich der Beschaffung der neuen Stempel sindet der diesseitige, an die Königlichen General= 
i o. 371/4. 88. B. 3. ng. 
kommandos gerichtete Erlaß vom 19. Mai d. J. — N — Anwendu 
No. 605/7. 88. B. 3. Kühne. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 5. August 1888. 
Nr. 187. 
Instruktion, betreffend den Kavallerie-Karabiner M/71 nebst zugehöriger Munition. 
Ein unveränderter Neuabdruck dieser Instruktion nebst Nachträgen ist im Verlage der Königlichen Hofbuch- 
handlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, erschienen. Derselbe ist bei 
direkter Bestellung zum Preise von 1 4 45 Pf. für das geheftete, und von 1 J 65 Pf. für das in Papp- 
band mit Leinewandrücken gebundene Exemplar zu beziehen. 
No. 139/7. 88. A. 2. v. Blume.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.