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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 29. August 1888. Nr. 24.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der viertellährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: ußerhalh bei den
ttalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra
Bei Letzterer erht auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richter tng nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise vor 1.4. 00 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 189.
Veränderte Bezeichnung Königlich Preußischer Truppeutheile.
Ich bestimme W0iecdurch-
2. Badische Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm Nr. 110 hat fortan die Benennung:
Badisches Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm 1. Nr. 110“ unter Beibehalt des durch die
Ziffer 1 zu ergänzenden bisherigen Namenszuges zu führen.
2. Das 6. Badische Infanterie-Regiment Nr. 114 erhält die Benennung: „6. Badisches Infanterie=
Aegiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114“ und zugleich den Namenszug seines verewigten Hohen
Das wiegeminsterium hat diese Meine Bestimmung durch das Armee-Verordnungs-Blatt bekannt
zu machen und Mir Proben der Namenszüge für beide Regimenter einzureichen.
Potsdam den 2. August 1888.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. D2 Berlin den 10. August 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht.
No. 10 5/8. 88. A. 1. Bronsart“ v. Schellendorff.
N. 190.
Uebertritt des Invalidenhauses zu Stolp von der 4. zur 3. Division.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das Invalidenhaus zu Stolp vom 1. Oktober 1888
ab von der 4. zur 3. Division übertritt. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Marmor-Palais den 5. August 1888. 3„
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. # Berlin den 13. August 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 144/8. 38. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.