Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. erlin den 23. August 1888.
Nr. 200.
Abgabe und Preis des alten Bleies.
Der Ankauf des alten Bleies findet für die Folge nicht mehr von den Munitionsfabrilen, sondern von der
Geschützgießerei zu Spardan und von der Geschofabrir zu Siegburg
Die Einsendung hat von den Truppen an das nächstgelegene kuterr beiden Institute zu erfolgen.
Der Preis für das im Oltober d. J. eingehende alte Blei ist auf
4 Mark für 100 kg
festgesetzt worden.
Die Truppen, welche von der Berechtigung des Verkaufs an vorgenannte Königlichen Institute
Gebrauch zu machen wünschen, haben dafür Sorge zu tragen, daß das Blei mit Sicherheit vor Ablauf des
Monats Oktober in Spandan bz. Siegburg *
No. 352/8. 88. A. Blume.
remrat3
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 23. August 1888.
Nr. 201.
Eisenbahnbeförderung einzeln entlassener Mannschaften durch Berlin.
Es entspricht dem dienstlichen Bedürfnisse, die nach den Herbstübungen einzeln zu entlassenden Mannscha astea,
deren Reiseziel mittesst der Eisenbahn über Berlin erreicht wird, daselbst nuh vom Ankunfts= zum Abfahrts-
t mit der Bahn befördern zu lassen (Vorschrift vom März 1 — Armee-Verordnungs-Blatt
eite 66/67)
. 368/8. B. 3. Kühne.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. erlin den 24. August 1888.
Nr. 202.
Aufschrift von Frachtbriefen.
Bei Sendungen an die Artillerie-Werkstatt und an die Geschützgießerei zu Spandau sind die Frachtbriefe
mit der Aufs nift „Spandau, Berlin-Hamburger Eisenbahn“ zu versehen.
No. 449/8. 88. v. v. Blume.
r. 203.
Vorräthighaltung von Formularen.
Berlin 8W. den 17. August 1888.
Die durch die Tekturen Nr. 66 bis 71 zum Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im
Frieden abgeänderten Formulare zu Bescheinigungen über Brotportionen und Fourage sowie über Viktualien
und Biwaksbedürfnisse werden nach den von dem Königlichen Kriegsministerium festgestellten Proben in der
Reichsdruckerei zum Preise von 2 A. 60 Pf. für je 100 Bogen unter den nachbezeichneten Nummern der
Preisliste vortälhig gehalten
373 Beschent ung he Leteatsmßige Brotportionen und Fourage; 2 Stück auf den
Bogen (Beilage 3 140);
A. No. 374 Bescheinigung über t—m—m— Brotportionen und Fourage; 2 Stück auf den
Bogen (Beilage 8 zu Ss. 140 und 146);
A. No. 375 * cheinigung über empfangene s und Biwaksbedürfnisse; 2 Stück auf den
Bogen (Beilage 9 zu §§. 1 46).
Direktion * Aumnnscheè
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