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4. Das Exerzir-Reglement für die Infanterie erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung
von E. S. Mittler und Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68—70, bei unmittelbarem Bezuge
aus der Armee zu dem Peise von
Mark 0,85 geheftet und
1),20 In Leinen-Einband.
5. Die Generalkommandos des Gardekorps und des V. Armeekorps wollen die nur zum Dienst-
gebrauch übergebenen Abdrücke des Entwurfs des Exerzir-Reglements für die Infanterie einziehen
und vernichten lassen.
No. 52/9. 88. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 205.
Erklärung Seiner Mjestät des Kaisers und Königs zum Chef des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments.
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Ich lasse Ihnen anliegend Abschrift einer heut an den Kommandeur des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments
gerichteten Ordre mit dem Auftrage zugehen, dieselbe durch das Armee-Verordnungs-Blatt zu veröffentlichen.
Berlin den 1. September 1888. ,
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Um der Artillerie einen Beweis Meines Wohlwollens und Meiner Anerkennung für ihre bisherigen
Leistungen wie Meines vollen Vertrauens auf fernere Benährung unveränderter Tüchtigkeit und guter Haltung
in Krieg und Frieden zu geben, erkläre Ich Mich hierdurch zum Chef des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments,
mit welchem Mich Erinnerungen an die Zeit Meiner Dienstlestung bei demselben von früherher verbinden
und bestimme zugleich die 1. Feld-Batterie zu Meiner Leib-Batterie. Das Regiment hat Mir wie bisher
allmonatlich einen Rapport einzureichen. Ich beauftrage Sie, dies dem ganzen Regiment bekannt zu machen.
Berlin den 1. September 1888.
Wilhelm.
An
den Oberst v. d. Knesebeck,
Kommandeur des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments
Kriegsministerium. BVerlin den 7. September 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 242/9. 38. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. ·
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 1. September 1888.
Nr. 206.
Bekleidungs-Etats für Militär-Bäcker-Abtheilungen.
Die beiliegenden Bekleidungs-Etats für Militär-Bäcker-Abtheilungen treten an Stelle der durch die Verfügung
vom 18. Fhbruar 1875 — No. 109/2. A.. O. D. 2. — ausgegebenen gleichartigen Etats vom 1. April 1888
ab in Geltung.
No. 586/8. 88. B. 2. Kühne.