Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 30. September 1888. Nr. 26. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der * Pränumerctionsprrie dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: tuberhald bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer asosgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet 9 nach der Anzahl 
ruckbogen; jeder Druckbogen von 9 Eken wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Enwrueke Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
t. 212. 
Paradeanzug der mit der Ausrüstung M/87 W*“i Fußtruppen. Zuzählung der Kompagnieführer der 
Fußtruppen zu den berittenen Offizieren. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
1. Zum Paradeanzuge der mit der Ausrüstung AM/87 versehenen Fußtruppen gehören an Aus- 
zäftungsstücken der Helm (mit Haarbusch), Tornister, Leibriemen mit Säbeltasche, Säbeltroddel, 
e zwei vorderen Patrontaschen, die hintere Patrontasche und das Kochgeschirr mit Niemen. 
Brotbeutel, Feldflasche und Schanzzeug sind nicht anzulegen. Der Mantel ist in der gewöhnlichen 
Heise flach zusammen= und um die vier Seiten des Tornisters zu legen. Das Kochgeschirr wird 
entweder querliegend an der oberen Tornisterkante oder senkrecht auf der Klappe hängend Prtragen, 
je nachdem die eine oder die andere Trageweise von dem Truppentheil angenommen worde 
Die Kompagnieführer der Fußtruppen geteen zu den berittenen Osfizieren! Sie haben stets mit 
Sporen und beim Dienst zu Pferde mit hohen Stiefeln zu erscheinen, legen aber beim Exerziren 
und bei Felddienstübungen die Schärpe nicht an. Der —9 iertornister kommt für die Kompagnie- 
führer in Wegfall. Bei großen Paraden erscheinen die Kompagnieführer zu Fuß und je nach 
dem Anzuge der Mannschaft in weißen Hosen beziehungsweise in langen Tuchbeinkleidern. 
Sonnenburg den 23. August 1888. 
  
l 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. August 1888. 
Vorstchende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird biermit z *2 r Frantniß der Armee gebracht. 
No. 665/8. 8 Bronsart v. Schellen 
Nr. 213. 
Aufhebung des §F. 28 des Servis-Reglements bz. Serviszahlung während des Krieges. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Der §. 28 des Servis-Reglements vom 20. Februar 1868 
tritt in Folge der inzwischen stattgefundenen anderweiten Festsetzung der Kriegsbesoldungen mit der Maßgabe 
außer Wirksamkeit, daß im Falle einer Mobilmachung der für das Friedensverböltuiß zuständige Servis nur 
bis zum Eintritt in 2 n 9 .7 der Kriegsbesoldung zu gewähren ist 
Marmor-Palais den 31. August 1888. .Z 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium.
	        
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