Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Kriegsministerium. Berlin den 4. November 1888. 
Nr. 245. 
Wiederbesetzung des katholischen Feldpropsteiamts. 
Nachdem die Stelle des katholisch hen Feldpropstes der Armee wieder besetzt worden ist, treten die während 
der Vakanz derselben für die Verhälktnisse des katholischen Miltär hehemmesen maßgebend gewe enen 
Bestimmungen, insbesondere der Erlaß vom 7. August 1886 — No. . 2. —, außer Ki 
No. 562/10. 88. C. 3. Bronfart v. Schergendorft“ 
Kriegsministerium. Berlin den 1. November 1888. 
Nr. 246. 
Wegfall der Verweisung der Beamten auf den früher geleisteten Dienstcid. 
Nachdem nunmehr sämmtliche Beamte der Militärverwaltung den Diensteid nach der Formel der Verordnung 
vom 6. Mai 1867 geleistet haben, hat künftig eine Verweisung auf den früher geleisteten Diensteid, wie 
olche durch die Allerhöchste Ordre vom 10. Februar 1835 bei dem Eintritt ber Beamten in ein anderes 
Amt vorgeschrieben war, nicht mehr stattzufinden. 
No. 432/10. 88. K. Jl. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. November 1888. 
Nr. 247. 
Sewenen von Gehalts. 2c. Gebührnissen bei Erhöhung bz. Vermiuderung im Laufe eines Monats. 
Fillen- in welchen eine feststehende Zahlung im Laufe des Monats erhöht bz. vermindert wird, ohne 
zugleich ein Wechsel in der Person des Empfängers eintritt, hat die Feststellung der Gebührniß in der 
Weise sachefinen, daß dem bisherigen monatlichen Betrage der für den bezügli hen Monatsabschnitt zu 
berechnende Mehr= bz. Minderbetrag sugercchnet bz. abgerechnet wird. Bei der Ermittelung des Mehr= bz. 
Minderbetrages kommt der Erlaß vom 19. März 1874 — Armes= Verordnungs= Blatt Seite 56 — zur Anwendung 
dergestalt, daß für jeden der in den Monatzabschnitt fallenden Tage ½#6 des Betrages, um welchen sich die 
Monatgrate erhöht bz. vermindert, zum Ansatz gebracht wird. Zur Erläuterung dient folgendes Beispiel: 
Eine Fuhrkostenentschädigung von 300 14 jährlich 5 .X monatlich) wird in Folge Erweiterung des 
räumlichen Wirkungskreises des Empfängers auf 420 jährlich (35 .„KA monatlich) vom 16. Oktober ab 
erhöht. Hiernach berechnet sich die für den Monat Oktober zu gevsh Entschädigung wie jsolgte 
Bisheriger Monatsbetrag. 
  
hierzu für 16 Tage (vom is. bis zi. Diiober) nach dem Einheitefat 7 
von 1%0 „K für den Tag 5,33 
Summe305—2 
No. 125/10. 88. B. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Nr. 249. Berlin den 4. November 1888. 
r. . 
Besetzung von zwei Freistellen bei der Königlichen Landesschule Pforta. 
Zu Ostern 1889 sind voraussichtlich zwei zur Verfügung des Kriegsministeriums stehende Freistellen bei der 
Abnigũchen Landesschule Pforta neu zu besetzen. 
Etwaige Ferwerbunen sind bis zum 10. Januar k. J. an die Infanterie-Abtheilung im Kriegs- 
ministerium, (portofrei) einzusenden. 
Hinsichtlich der beizufügenden Anmeldepapiere wird auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 19. April 1887 
(Armee- krsn Blatt Seite 121) Bezug genommen. 
No. 686/10. 88. A. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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