Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Armee-Verordnunge-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. gerlin den 30. November 1888. Nr. 29. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Prünumerationspreis bieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: Euberhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer ar olt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses L#tes der Preis derselben richtet 8 nach der Anzahl 
r Druckbogen; jeder Druckbogen von dn wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Eengelebe. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.¾. 903 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Nr. 260. 
Verlegung der Bezirkskommandos Wesel, Kirn und Weilburg nach Mülheim an der Ruhr bz. Krenznach 
d Limburg. 
Ich bestimme hierdurch: 
66 werden verlegt das Kommando des Landwehr-Bataillons-Bezirks Wesel am 1. Januar 1889 
Mülheim an der Ruhr, die Kommandos der Landwehr-Bataillons-Bezirke Kirn und Weil- 
bar) am 1. April 1889 nach Kreuznach bz. Limburg. Von den gleichen Zeitpunkten ab nehmen 
genannte Bezirke die entsprechend veränderte Bezeichnung an. 
Marmor-Palais den 19. November 1888. « 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. November 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch bekannt gemacht. 
No. 60 3/11. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 261. 
Herausgabe der Wehrordnung. 
Auf Ihren Bericht vom 21. November d. J. will Ich unter Aufhebung aller entgegenstehenden Bestimmungen, 
namentlich der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 und der vorläufigen Ausführungsbestim- 
mungen zu dem Gesetze, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar d. J., der anbei folgenden 
Deutschen Wehrordnung Meine Genehmigung ertheilen. 
Berlin den 22. November 1888. 
Wilhelm. 
v. Boetticher. 
An den Reichskanzler.
	        
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